Gericht Bewährungsstrafe wegen Beihilfe zum Guthabenkarten-Betrug

Willich/Krefeld · Der Monheimer, der in einem Willicher Supermarkt gearbeitet hatte, muss zudem 800 Euro Geldstrafe bezahlen.

Vor dem Krefelder Amtsgericht fiel gestern das Urteil gegen einen 27-jährigen Mann aus Monheim. Er erhielt wegen Beihilfe zum Betrug in 270 Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und drei Monaten. Zudem muss er eine Geldbuße in Höhe von 800 Euro an die Diakonie zahlen.

Dem Verurteilten war vorgeworfen worden, zwischen November 2015 und Mai 2016, als er Standortleiter einer Supermarkt-Niederlassung in Willich war, insgesamt 270 E-Loading-Guthabenkarten gescannt zu haben. Diese Karten soll er dann um einen gewissen Betrag aufgeladen und anschließend mit jeweils einer Leergutauszahlung in gleicher Höhe verbucht haben. Dabei nutzte er laut Anklageschrift ein Benutzerkonto, das einer anderen Person zugeordnet gewesen sei. Es entstand ein Schaden in Höhe von über 22.000 Euro.

Der 27-Jährige hatte die Vorwürfe abgestritten. Er habe keinen Betrug begangen, erläuterte er. Vielmehr sei das Ganze so abgelaufen: „Ich hatte in Willich einen Kollegen, der dort mein Stellvertreter war“, erklärte er. Ihm habe er, auf dessen Bitte hin, einmal „so circa 600 bis 700 Euro“ geliehen, die er im Herbst 2015 gern zurückhaben wollte. Sein Kollege habe ihm daraufhin angeboten, seine Schulden nicht bar, sondern in Form von Guthabenkarten zu begleichen. „Ich habe diese Art der Rückzahlung akzeptiert“, ergänzte der Angeklagte. Misstrauisch sei er nicht gewesen; er habe seinem Kollegen und Freund vertraut.

Der Betreffende sagte gestern als Zeuge aus. Dass er sich von dem 27-Jährigen Geld geliehen habe, stimme nicht, meinte er. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob er denn mehrere Guthabenkarten an den Monheimer weitergegeben habe, wollte er nicht antworten: „Dazu möchte ich nichts sagen.“ Außerdem gab er keine Auskunft darüber, ob er mit dem Betrug zu tun hatte oder nicht.

In seinem Plädoyer sagte der Staatsanwalt, dass letztlich nicht geklärt werden könne, wer die Taten begangen habe. Er gehe jedoch nicht davon aus, dass es der Angeklagte war. Er finde es allerdings merkwürdig, dass der 27-Jährige nicht misstrauisch wurde, als der Kollege, von dem er wusste, dass dieser verschuldet war, ihm anstatt Bargeld mehrere Guthabenkarten anbot. Dass er diese trotzdem annahm, sei als Beihilfe zum Betrug zu werten.

Das Gericht folgte dieser Argumentation. Der Monheimer habe wissen müssen, dass mit den Karten etwas nicht stimme, erklärte der Vorsitzende. Da der junge Mann zum Zeitpunkt der Taten nicht vorbestraft gewesen sei und er zudem in geordneten Verhältnissen lebe, sei es aber vertretbar, in diesem Fall eine Bewährungsstrafe zu verhängen.

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