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Diskussion über Non-Food-Artikel Einzelhändler im Kreis Viersen fühlen sich benachteiligt

Kempen/Tönisvorst/Willich · Im Lockdown mussten die meisten Geschäfte schließen. Inhaber kleinerer Läden ärgern sich darüber, dass Drogerien und Supermärkte weiterhin auch Spielwaren, Textilien oder Bücher verkaufen dürfen.

 Bücher, Spiel- und Haushaltswaren, Werkzeug, Kleidung – welche Warengruppen wo eingekauft werden dürfen ist für den Endverbraucher mehr als verwirrend.

Bücher, Spiel- und Haushaltswaren, Werkzeug, Kleidung – welche Warengruppen wo eingekauft werden dürfen ist für den Endverbraucher mehr als verwirrend.

Foto: Marco Büren

Die Regeln, welche Geschäfte im Lockdown geöffnet bleiben dürfen und welche nicht, sorgen vor allem bei Inhabern kleiner Läden für Unmut. Geschäftsinhaber Andreas Lessenich aus St. Tönis wundert sich: Wieso darf der Drogeriemarkt nebenan Spielwaren verkaufen, während er sein Spielwarengeschäft im Lockdwon schließen musste? „Das ist klare Wettbewerbsverzerrung und eine Benachteiligung von kleinen Geschäften“, findet er – weshalb er zusammen mit seinem Bruder Stefan Lessenich eine E-Mail ans nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium schrieb.