Stadt Willich Dichtigkeitsprüfung: Stadt Willich erläutert, wer wann prüfen muss

Stadt Willich · Besitzer privater Kanalanlagen für häusliches Abwasser müssen die Dichtigkeit bis Ende 2015 geprüft haben, wenn die Anlagen vor 1965 gebaut wurden.

 An einem Bildschirm kontrollieren Fachfirmen die Kanäle auf Dichtigkeit. Die Bilder liefert eine Kamera aus dem Kanalnetz.

An einem Bildschirm kontrollieren Fachfirmen die Kanäle auf Dichtigkeit. Die Bilder liefert eine Kamera aus dem Kanalnetz.

Foto: Laaser

Wann muss wo welcher Kanal auf Dichtigkeit geprüft werden? Zu dieser Anfrage der FDP bezüglich des "Kanal-TÜV" legte die Verwaltung im Planungsausschuss eine umfassende Erläuterung vor. Die wichtigste Information für die Besitzer von privaten Abwasser-Kanalanlagen für häusliches Abwasser: Wenn diese in einem Wasserschutzgebiet liegen und vor dem 1. Januar 1965 angelegt wurden, dann muss der Eigentümer diese Abwasserleitungen bis zum 31. Dezember 2015 zum ersten Mal prüfen lassen. Alle anderen privaten Abwasserleitungen, die nach dem 1. Januar 1965 angelegt wurden, müssen bis Ende 2020 geprüft worden sein.

Land lässt Kommunen Spielraum für eigene Satzungen

Festgesetzte Wasserschutzzonen sind derzeit in der Stadt Willich auf der Hardt und den Darderhöfen ausgewiesen. Sollte die Bezirksregierung künftig neue Wasserschutzgebiete ausweisen, müssen die Dichtigkeitsprüfungen zum ersten Mal innerhalb von sieben Jahren durchgeführt werden. Außerhalb der Wasserschutzgebiete gibt es die in der ersten Fassung des Gesetzes vorgesehenen flächendeckenden Prüffristen nicht mehr. Allerdings lässt das Land der Kommune die Möglichkeit, hier eigene Satzungen zu formulieren.

Der Stand in Willich im Moment: Es gibt solche Prüffristen nur für Straßen, die im Zusammenhang mit einer Kanalbaumaßnahme stehen, zum Beispiel Im Langenfeld, Eichenweg, Am Hüevel, Buschstraße, am Krickerhof. "Je nach Maßnahme wird es eine eigene, gebietsbezogene Satzung geben oder es gibt sie schon und sie wurde bisher noch nicht umgesetzt", so Andreas Hans, der Leiter des zuständigen Abwasserbetriebs. Er wird diese Themen aber zuerst in die Politik geben, kündigt er an. Außerdem betroffen sind "Gebiete, die im Zusammenhang mit einer Fremdwassersanierung stehen", so die Verwaltung. Wenn es allerdings zu einer wesentlichen Veränderung von privaten Abwasseranlagen kommt oder neue Anschlussleitungen hergestellt werden, ist ebenfalls eine Dichtigkeitsprüfung durchzuführen. Außerdem gilt: Die Frist für eine Wiederholungsprüfung für private Abwasserleitungen, die häusliches Abwasser führen, ist auf 30 Jahre festgelegt.

Schärfere Auflagen für belastetes Abwasser

Schärfer sind die Regelungen, die sich auf Leitungen beziehen, die industrielles oder gewerbliche Abwasser führen und in Wasserschutzgebieten liegen: Dabei müssen bis Ende 2015 alle Leitungen geprüft werden, die vor dem 1. Januar 1990 angelegt wurden. Zusätzlich müssen bis Ende 2020 Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten geprüft werden, wenn sie speziell belastet sind. "Hierzu gehören zum Beispiel private Abwasserleitungen, die Schmutzwasser von Zahnbehandlungen, aus chemischen Reinigungen oder aus Wäschereien führen", so die Verwaltung.

Der Abwasserbetrieb der Stadt Willich bietet den Bürgern Beratungen zum Thema Dichtigkeitsprüfung an. Ansprechpartner sind Klaus Schilling (Tel. 02154 949319) oder Ralf Rose (Tel. 02154 949310).

(djm)
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