Thema im Sozialausschuss AKF will Bootsflüchtlingen helfen

Willich · Der Arbeitskreis Fremde Willich möchte, dass die Stadt zusätzlich 15 Flüchtlinge aufnimmt, die aus Seenot im Mittelmeer gerettet wurden. Über diesen Antrag beraten die Politiker im Sozialausschuss am Donnerstag.

 Helfer retten ein Kleinkind aus Seenot im Mittelmeer.

Helfer retten ein Kleinkind aus Seenot im Mittelmeer.

Foto: dpa/Olmo Calvo

Soll die Stadt Willich zusätzlich 15 Flüchtlinge aufnehmen, die in Seenot geraten und aus ihr gerettet worden sind? Über diesen Antrag des Arbeitskreises Fremde (AKF) beraten am Donnerstagabend die Politiker des Sozialausschusses. Die Politik in der Stadt Kempen hat einem ähnlichen Antrag des Kempener „Arbeitskreises Asyl“ kürzlich einstimmig zugestimmt. Auch in Viersen stimmten die Mitglieder des Sozialausschusses in der vergangenen Woche dafür.

Der AKF-Antrag steht im Zusammenhang mit einem vom „Netzwerk Asyl Kreis Viersen“ verfassten Offenen Brief zu diesem Thema und zu vergleichbaren Initiativen von Städten und Regionen in Deutschland, die sich zur Aufnahme von über das Mittelmeer geflohenen Menschen bereiterklärt haben. Sollte Willich zustimmen, zusätzliche Flüchtlinge aufzunehmen, müsste das Bundesinnenministerium noch sein Okay geben.

Angesichts der Lage der aus Seenot geretteten Flüchtlinge „erscheint es den Asylinitiativen im Kreis Viersen mehr als legitim, auch im Kreis Viersen die Kommunen zu einem humanitären Engagement für die übers Mittelmeer Geflohenen aufzurufen“, schreibt der AKF in seinem Antrag. „Es reicht da nicht mehr nur eine Geste des hilflosen Bedauerns, sondern angesichts dieser tiefen Krise des europäischen Wertesystems kann nur konkretes Handeln überzeugen.“ Ein solches humanitäres Zeichen könne allerdings nur überzeugen, wenn eine Kommune bereit sei, möglicherweise finanzielle Mittel bei einem Hilfsangebot zur Verfügung zu stellen, so der Willicher AKF weiter.

Die Willicher Stadtverwaltung spricht sich in ihrer Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt des Sozialausschusses indes dagegen aus, dem Antrag des AKF stattzugeben: Die Stadt komme ihrer Verpflichtung zur Unterbringung geflüchteter Menschen „vollumfänglich nach und hält quantitativ ausreichende und qualitativ gute räumliche Kapazitäten vor. Die Zuschüsse aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz decken nicht die entstehenden Kosten, so dass bereits jetzt erhebliche städtische Mittel aufgewendet werden.“

Der AKF verweist auf das so genannte Relocation-Programm der EU, wodurch die der Stadt entstehenden Kosten refinanziert werden könnten, doch entgegnet die Verwaltung, dass die im Jahr 2015 beschlossenen EU-Relocation-Programme bereits abgeschlossen seien. „Wann und ob es zukünftig erneut eine EU-weite Umverteilung von Asylsuchenden geben wird, ist noch nicht bekannt und wird in Brüssel und Berlin verhandelt.“ In den 2015er-Programmen hätten die Mitgliedstaaten 6000 Euro pro Person erhalten.

Derzeit ist die Stadt Willich verpflichtet, rechnerisch nach dem Königsteiner Schlüssel 110,36 Menschen aufzunehmen. Auf Nachfrage unserer Redaktion teilt die Beigeordnete Brigitte Schwerdtfeger mit, dass sich aktuell 275 Personen in den städtischen Unterkünften befinden – 110 davon sind Asylbewerber, 165 sind anerkannte Asylbewerber, die wegen Wohnungsmangel weiterhin in den städtischen Unterkünften wohnen.

Die Verwaltung gibt zu bedenken, dass die Zahl der Geflüchteten, die die Stadt aufnehmen muss, vermutlich noch steigen wird, wenn die vom Land NRW betriebene Flüchtlingsunterkunft im ehemaligen Katharinen-Hospital Mitte des Jahres geschlossen wird. Dort leben zurzeit 246 Menschen. Die Stadtverwaltung empfiehlt daher, „sich auf die Zuweisungen aus dem geregelten staatlichen Verfahren zu beschränken unter Beibehaltung des guten Niveaus der Unterbringung, Versorgung und Begleitung der geflüchteten Menschen“.

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