Willich: Polizei ermittelt gegen 61-Jährigen Bussarde verendeten qualvoll in Lebendfalle

Willich · Nach dem Fund von mehreren toten Tieren in einem Wald bei Willich ermittelt die Polizei nun gegen einen 61-Jährigen. Dem Mann wird vorgeworfen, die Fallen gebaut und betrieben zu haben. Es handelt sich um Lebendfallen, in denen die Tiere dann qualvoll verhungerten oder vom Täter erschlagen wurden. Zudem soll der Mann Gift eingesetzt haben.

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In dem Wald bei Willich fand die Polizei zwei sogeannte Krähenmassen- oder Leiterfallen, wovon eine offensichtlich nicht betrieben wurde. In der Zweiten fanden die Beamten eine verletzte Krähe, die einer Tierärztin übergeben wurde.

In einer weiteren, offenbar zur Falle umgebauten, etwa vier Meter breiten und 20 Meter langen Voliere fanden die Einsatzkräfte einen lebenden Vogel, der offenbar als Lockmittel für Raubtiere diente. Zudem befanden sich in dieser Voliere zwei Skelette, augenscheinlich von Greifvögeln, teilte die Polizei mit.

Die Voliere war so gebaut, dass ein Vogel hinein- aber nicht mehr hinausfliegen konnte. Bei einer weiteren Nachschau im Umfeld der Fallen fanden die Einsatzkräfte sieben verendete Bussarde und einen verendeten Fuchs sowie Schlachtabfälle.

Einem der verendeten Bussarde ragte noch ein Fleischstück aus dem Schnabel, was den Verdacht begründet, dass die ausgelegten Lockmittel vergiftet sein könnten. Die Polizei ließ die Fallen verschließen und stellte die Greifvogelkadaver sowie die möglichen Giftköder sicher.

Sowohl die Kadaver als auch die sichergestellten Schlachtabfälle brachten die Ermittler am Montagmorgen zur pathologischen und toxikologischen Untersuchung. Das Ergebnis dieser Untersuchung wird voraussichtlich erst in einigen Wochen zu erwarten sein.

Nach dem bisherigen Erkenntnisstand der Polizei steht ein 61-jähriger Willicher im Verdacht, die Fallen und Köder ausgelegt beziehungsweise aufgestellt und betrieben zu haben. Dem Mann wird vorgeworfen, Greifvögeln nachgestellt, gefangen und sie getötet zu haben. Da es sich um eine besonders geschützte Tierart handelt, droht dem Mann eine Höchststrafe von bis zu fünf Jahren Freiheitstrafe.

(jco/top)
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