Urteil Bewährungsstrafen für Paketdiebe

Willich/Krefeld · Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass sich die Männer, die als Fahrer für ein Paketunternehmen tätig waren, im Frühjahr 2014 zusammengetan, sich mehrfach im Willicher Gewerbegebiet getroffen und dort eine große Anzahl von Waren, meist Mobiltelefone und Tablet-PCs, aus den von ihnen geführten Lkw geraubt hatten.

Am Krefelder Amtsgericht fielen jetzt die Urteile gegen drei Männer im Alter von 30 bis 38 Jahren aus Willich, Viersen und Mönchengladbach. Der 38-Jährige erhielt wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in sechs Fällen und eines versuchten Diebstahls eine Bewährungsstrafe in Höhe von einem Jahr und sieben Monaten. Zudem muss er die durch seine Taten entstandene Schadenssumme (rund 29.000 Euro) zurückzahlen. Der 30-jährige wurde wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in einem Fall zu einem Jahr mit Bewährung verurteilt und muss eine Schadenssumme von etwa 14.600 Euro begleichen. Der 36-Jährige bekam schließlich wegen versuchten Diebstahls in einem Fall eine Geldstrafe – 120 Tagessätze à 60 Euro.

Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass sich die Männer, die als Fahrer für ein Paketunternehmen tätig waren, im Frühjahr 2014 zusammengetan, sich mehrfach im Willicher Gewerbegebiet getroffen und dort eine große Anzahl von Waren, meist Mobiltelefone und Tablet-PCs, aus den von ihnen geführten Lkw geraubt hatten.

Bis zuletzt hatten sich die Beschuldigten nicht zu den Tatvorwürfen geäußert. Während des vorletzten Prozesstages war das Verfahren gegen einen vierten Angeklagten, einen 34-Jährigen aus Meerbusch, eingestellt worden, weil dieser glaubhaft belegen konnte, für die Tour zwischen Düsseldorf und Krefeld im Zeitraum der Taten nicht eingeteilt gewesen zu sein.

In ihrem Plädoyer erklärte die Staatsanwältin, dass aufgrund von Zeugenaussagen sowie Auswertungen von GPS-Daten erwiesen sei, dass die Beschuldigten abwechselnd mit dem jeweiligen, ihnen zugeteilten Fahrzeug im Willicher Gewerbegebiet gehalten und sich dort eine Zeitlang aufgehalten hatten. Sie hätten Zeit genug gehabt, um die ihnen vorgeworfenen Diebstähle zu begehen. Neben Verurteilungen zu Bewährungsstrafen regte sie an, dass die Männer den von ihnen verursachten materiellen Schaden ersetzen müssten.

Die drei Verteidiger wiesen in ihren Plädoyers darauf hin, dass nicht mit absoluter Sicherheit bewiesen werden konnte, dass ihr jeweiliger Mandant schuldig sei. Eine Anwältin meinte beispielsweise, dass sich die Männer ja auch im Gewerbegebiet aufgehalten haben könnten, um Pause zu machen. Dies hielt das Schöffengericht jedoch für nicht glaubwürdig.

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