Stadt Willich Bewährungsstrafe für betrügerischen Paketboten

Stadt Willich · Das Krefelder Amtsgericht verkündete gestern das Urteil gegen einen 23-jährigen Willicher. Der junge Mann erhielt wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 29 Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und sechs Monaten mit Bewährung.

Der nun Verurteilte arbeitete von Mai 2013 bis Januar 2015 als Paketzusteller. Laut Anklageschrift bestellte er während dieses Zeitraums bei verschiedenen Onlineversandhäusern hochwertige Artikel - darunter EDV- und Kamera-Zubehör, Notebooks, Handys und Kfz-Teile - unter falschem Namen. Als Lieferanschrift gab er jeweils eine Adresse in seinem Zustellbezirk an. Entsprechend seines Tatplans stellte er dann die Paketsendungen nicht zu, sondern verwandte sie für eigene Zwecke, das heißt: Einige der Waren behielt er, andere verkaufte er weiter.

Das Unternehmen, für welches der Willicher tätig war, erstattete den Waren-Versendern später, nachdem alles "aufgeflogen" war, jeweils bis zu 500 Euro. Darüber hinaus entstandener Schaden und Kosten mussten die Absender der Pakete selbst tragen. Konkret lag der Warenwert der insgesamt 29 Artikel bei mehr als 63.000 Euro. Davon erstattete das Transportunternehmen, bei dem der 23-Jährige arbeitete, rund 17.000 Euro. Daraus wird ersichtlich, dass viele der Waren-Versender einen großen Teil des jeweiligen Artikelwertes nicht zurückbekamen.

Der Richter wandte ein, dass der junge Mann zum Zeitpunkt der Taten fest angestellt gewesen sei und er sich die Sachen doch von seinem Gehalt hätte kaufen können. "Ich weiß nicht, ich wollte halt mehr haben, als ich von meinem Lohn erwerben konnte", erwiderte der Willicher.

Er sei jetzt bemüht, zumindest seinem Arbeitgeber die rund 17.000 Euro zurückzuzahlen, und zwar in monatlichen Raten von 300 Euro. "Das mache ich auch schon eine Zeit lang", ergänzte er.

Ob sich seine damalige Freundin und heutige Ehefrau nicht gewundert habe, warum er sich zum Tatzeitraum plötzlich so viele Markenartikel leisten konnte, wollte der Richter noch wissen. "Ich habe ihr gesagt, dass ich im Internet Sachen billig ankaufen und im Anschluss teuer weiterverkaufen würde", meinte der 23-Jährige daraufhin.

In seiner Urteilsbegründung erklärte der Richter, dass hier eine Bewährungsstrafe angemessen sei, weil der junge Mann sich geständig und reumütig gezeigt habe und zudem Schadenswiedergutmachung leiste. Zudem sei die Sozialprognose günstig, da der Willicher in einer festen Beziehung lebe und auch wieder eine feste Arbeit habe.

(sste)
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