Willich Beerdigungen: Stadt Willich weist auf Regeln hin

Willich · Die Corona-Krise wirkt sich auch auf Bestattungen aus. Darauf macht die Stadt Willich aufmerksam. Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familienkreis sind zulässig, wenn Hygienevorkehrungen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Zum engsten Familienkreis werden gezählt: Verwandte in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen und Begleiter minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen. In Würdigung der Gesamtsituation sollten nach Einschätzung der Friedhofsverwaltung bei einer Trauerfeier insgesamt nicht mehr als zehn Personen versammelt sein. Beerdigungen und Trauerfeiern im eigentlichen Sinne müssen in dieser Situation zeitlich auseinanderfallen, da weder Friedhofskapellen noch gastronomische Räumlichkeiten für Feiern zur Verfügung stehen.

(msc)
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