Prozess gegen Willicher Verfahren wegen Bedrohung und Beleidigung eingestellt

Willich · Der 39-jährige Angeklagte aus Willich soll sich seiner getrennt von ihm lebenden Ehefrau verbotenerweise genähert und einen Nachbarn beleidigt haben.

 In Krefeld stand der Willicher vor Gericht.

In Krefeld stand der Willicher vor Gericht.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Vor dem Krefelder Amtsgericht wurde jetzt das Verfahren gegen einen 39-jährigen Willicher eingestellt. Er muss allerdings eine Geldauflage in Höhe von 600 Euro an die Staatskasse zahlen. Der junge Mann saß unter anderem wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz in zwei Fällen sowie wegen Bedrohung und Beleidigung auf der Anklagebank.

So soll er im Januar 2020 beispielsweise trotz eines Kontaktverbotes seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau erst eine Nachricht auf ihr Handy geschickt haben und dann an deren Wohnungstür aufgetaucht sein. Bei der Verhandlung stellte sich jedoch heraus, dass der Willicher die Information, sich per Gerichtsbeschluss seiner Ex nicht mehr nähern zu dürfen, an jenem Tag wahrscheinlich noch nicht von seinem ehemaligen Anwalt bekommen hatte. Dieser gab im Zeugenstand an, das Fax erst ein oder zwei Tage zuvor erhalten zu haben und nicht sagen zu können, wann genau er mit seinem damaligen Mandanten über die Sache gesprochen hatte.

Zudem war dem 39-Jährigen vorgeworfen worden, einen ehemaligen Nachbarn mit Ausdrücken wie „verdammter Drecksack“ beschimpft zu haben. Zudem soll er dem Mann gedroht haben, ihn umzubringen, sodass er „Angst um sein Leben“ verspürt habe. Dies stritt der Willicher ab, während der Nachbar bei seiner Aussage blieb. Es stellte sich aber heraus, dass es weitere ähnliche Vorfälle zwischen den beiden „Kontrahenten“ gab, wobei unklar blieb, ob die Provokationen ausschließlich von dem 39-Jährigen ausgingen.

Ein weiterer Zeuge, der angegeben hatte, der Beschuldigte habe ihn mit einer Machete bedroht und dabei geäußert, er werde ihm „den Kopf kaputt schlagen“, erschien nicht zum Prozess. Die Vorsitzende entschloss sich schließlich, die Verhandlung gegen die eingangs erwähnte Geldauflage einzustellen.

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