Stadt Willich 2014 feiert Anrath 600 Jahre Marktrecht

Stadt Willich · Ein Brief der Ehefrau des Vogtes an den römisch-deutschen König brachte 1414 alles ins Rollen: Der Flecken Anrath erhielt das Marktrecht. Das brachte den Ort nach vorne. Anrather Vereine wollen das Ereignis gebührend feiern.

 So sah der Anrather Marktplatz zu Anfang des 20. Jahrhunderts aus. Bürgerverein, Werbering und Turnverein wollen die Verleihung des Marktrechtes vor 600 Jahren ausgiebig feiern.

So sah der Anrather Marktplatz zu Anfang des 20. Jahrhunderts aus. Bürgerverein, Werbering und Turnverein wollen die Verleihung des Marktrechtes vor 600 Jahren ausgiebig feiern.

Foto: BÜRGERVEREIN

Eigentlich war es Agnes von Homüt, die dafür sorgte, dass im einstigen "Flecken" Anrath Wochen- und Jahrmärkte stattfinden konnten. Was auch immer die Dame dazu bewogen hat, jedenfalls schrieb die Ehefrau des Vogtes und Ritters Heinrich von der Nerßen im Jahr 1414 an den damaligen römisch-deutschen König und späteren Kaiser Sigismund (1368 bis 1437). Und dieser erlaubte das Marktreiben mit einer entsprechenden Verordnung am 25. November 1414. An die Verleihung dieses Marktrechtes vor dann exakt 600 Jahren soll 2014 in Anrath erinnert werden.

Damals gehörte Anrode noch zur "Herrlichkeit Neersen". Der Flecken erlebte durch die Verordnung einen enormen wirtschaftlichen Aufschwung. "Dieses Marktrecht hatte erhebliche Auswirkungen auf den Bekanntheitsgrad und Wohlstand Anraths gehabt", glaubt auch Friedel Kluth vom Anrather Bürgerverein. Was dort einst auf den Märkten feilgeboten wurde, berichtet Gottfried Kricker in seinem Buch "Geschichte der Gemeinde Anrath". Unter anderem habe es vor etwa 600 Jahren neben den Landwirten auch bereits Schumacher, Schneider, Spinner, Weber, Netzstricker oder Hut- und Radmacher gegeben, die sicherlich ihre Produkte dort verkauft haben könnten.

Im 15. Jahrhundert hatte Anrath nach den Berichten von Gottfried Kricker damit begonnen, sich durch Wälle und vier Tore (Dimbkes-, Schottel-, Hüskes- und Bengdpoort) gegen Angriffe oder Plünderungen von außerhalb zu schützen. In Zusammenhang mit der Befestigung des Ortes spricht Kricker bei der Verleihung des Marktrechtes von "einem anderen wesentlichen Merkmal der Unabhängigkeit und Selbstständigkeit" von Anrath. Und der Heimatforscher schreibt weiter: "Der Wochenmarkt diente den Bedürfnissen der umliegenden Landbevölkerung, während der Jahrmarkt die fremden Händler anzog." In früherer Zeit wurde der Wochenmarkt stets mittwochs und der Jahrmarkt am Tag des Gedenktages der Enthauptung von Johannes, dem Täufer (29. August), durchgeführt.

Derzeit kann jeden Donnerstag auf dem Anrather Wochenmarkt eingekauft werden. Heimathistoriker Gottfried Kricker schreibt weiter: "Als Wahrzeichen des Marktrechtes und -friedens hängte an den Jahrmarktstagen der Gerichtsbote an einem auf dem Markt in der Erde stehenden Eisenstab, um die Mitte des 18. Jahrhunderts an der Gerichtslinde, die "Freiung" auf: ein hölzernes Schwert und eine hölzerne Hand oder das Wappen der Herrschaft." Jedenfalls soll es auch einige Male wegen des Marktrechtes und der damit verbundenen Zölle und Marktgebühren der Händler zu Streitigkeiten zwischen Liedberg und den Neersener Herren beziehungsweisen Vögten gekommen sein.

Fast 600 Jahre später wollen Bürgerverein, Werbering und Turnverein an die Verleihung in besonderer Weise erinnern. So ist unter anderem geplant, während des Anrather Brunnenfestes, das diesmal schon am 17. und 18. Mai stattfinden wird, einen historischen Jahrmarkt durchzuführen. Hierzu stehen die abschließenden Gespräche aber noch aus. Dazu sind auch noch Sponsoren notwendig. Da der Wochen- und Jahrmarkt früher genau in der heutigen Anrather Ortsmitte, unmittelbar an der "Pepperdu-es", dem Rathaus, stattfand, wollte der Bürgerverein eigentlich diesen Platz in "Alter Markt" umbenennen. Dazu kam es nicht, weil die Rettungskräfte ihr Veto einlegten. Friedel Kluth: "So hatte die Feuerwehr die Befürchtung, dass man dann diesen Namen mit dem Alt-Willicher Marktplatz, der im Volksmund nur "Markt" heißt, verwechseln und es dadurch zu Irritationen kommen könnte." Jedenfalls soll das Ereignis so oder so gebührend gewürdigt werden.

(wsc)
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