Hamminkeln/Duisburg Zwei Jahre Bewährungsstrafe für Ex-Knipping-Chef

Hamminkeln/Duisburg · Der Angeklagte räumt in der Berufungsverhandlung alle Vorwürfe ein und erspart sich so das Gefängnis.

Adolf Braasch, ehemaliger Geschäftsführer des insolventen Fensterherstellers Knipping in Brünen muss nun doch nicht wegen Betrugs ins Gefängnis. Die Wirtschaftskammer des Duisburger Landgerichts änderte das Urteil des Weseler Schöffengerichts ab und verhängte gestern eine Bewährungsstrafe.

Im Gegenzug legte der inzwischen 59-Jährige jetzt endlich – fast zehn Jahre nach zahlreichen Betrugstaten – ein umfassendes Geständnis ab. Er wollte sich jetzt zu den Vorwürfen bekennen, sagte sein Verteidiger.

Dass er in 48 Fällen Sozialversicherungsanteile für Arbeitnehmer nicht zahlte und sich in vier weiteren Fällen des Betrugs schuldig gemacht hatte, stand schon für das Schöffengericht in erster Instanz zweifelsfrei fest. Es verurteilte ihn im vorigen Herbst zu zwei Jahren und drei Monaten Haft.

Die Beweisaufnahme hatte ergeben, dass der Angeklagte kein Jahr, nachdem er 2002 einen Beratervertrag in der Firma bekommen hatte, Rechnungen nicht beglich. Gläubiger stellten einen Insolvenzantrag. Strafanzeigen folgten, weil Arbeitnehmerbeiträge im sechsstelligen Bereich nicht gezahlt worden waren. Aufwendig musste ermittelt werden.

Mit spektakulären, vor allem teuren Werbemaßnahmen – Knipping tauchte beispielsweise bei Klitschko-Kämpfen im Box-Ring auf – hatte der Geschäftsführer versucht, das Unternehmen auf Umsatzkurs zu bringen. Als er die TV-Botschaften für mehrere zehntausend Euro in Auftrag gab, war die Firma schon zahlungsunfähig.

Auch ein Gastwirt aus Marienthal meldete sich, weil eine Rechnung von 8500 Euro nicht gezahlt worden war. Der Angeklagte und mehrere Mitarbeiter hatten bei ihm mehrere Wochen lang gewohnt. Das war allerdings nur die Spitze des Eisbergs: Ein Teil der ursprünglichen Anklagepunkte musste eingestellt werden, weil die Taten schon über zehn Jahre zurücklagen.

Vor der Strafverfolgung hatte der Geschäftsmann sich zunächst lange erfolgreich gedrückt. Er war bei der Lebensgefährtin in der Türkei untergetaucht. Erst im Juli 2012 konnte er in der Schweiz festgenommen und ausgeliefert werden.

Nach dem Prozess in Wesel musste Braasch eine alte Haftstrafe von 2006 antreten. Ein Jahr und zehn Monate waren noch offen. Wenn er die verbüßt hat, werde ihn die neuerliche Bewährungsstrafe von weiteren Taten abhalten, so die Überzeugung der Berufungskammer.

(RP/rl)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort