Hamminkelner Bürgerbegehren Wissenschaftler warnt vor Ratsverkleinerung

Hamminkeln · In Hamminkeln soll ein Bürgerbegehren die Zahl der Ratsmitglieder von 38 auf 28 senken. Ein Münsteraner Professor, einer der Experten auf dem Feld der Kommunalpolitik, sieht dies kritisch.

 Blick in den Ratssaal von Hamminkeln. Braucht es hier bald ein paar Stühle weniger?

Blick in den Ratssaal von Hamminkeln. Braucht es hier bald ein paar Stühle weniger?

Foto: Malz, Ekkehart (ema)

Mit seiner Ankündigung, erneut ein Bürgerbegehren für die Verkleinerung des Kommunalparlaments zu starten, hat der Dingdener Walter Münnich für Aufsehen gesorgt. Nach seiner Meinung ist das Parlament zu groß, zu oft entscheidungsunfreudig. Er setzt nun darauf, dass er mit seinem Gremium Pro Mittelstand ausreichend Unterschriften für den Start eines Bürgerentscheids sammelt. Schon im Vorfeld allerdings gibt es auch kritische Stimmen. Unsere Redaktion hat über das Portal „Informationsdienst der Wissenschaft“ Experten der Kommunalpolitik bundesweit gefragt. Mit Professor Norbert Kersting von der Westfälischen Wilhelmsuniversität in Münster (WWU) und Professor Eric Linhart von der TU Chemnitz haben sich renommierte Wissenschaftler gemeldet. Auch das NRW-Innenministerium meldete sich auf Anfrage zur Ratsverkleinerung.

38 Mitglieder hat das Kommunalparlament in Hamminkeln derzeit, 19 Wahlkreise gibt es. Wie eine Sprecherin des NRW-Innenministeriums nun auf Anfrage erläuterte, sei die Zahl von 38 Ratsmitgliedern genau die, die im Kommunalwahlgesetz für eine Stadt von der Größe Hamminkelns empfohlen wird. Hamminkeln hat 27.000 Einwohner, für eine Stadt einer Größe zwischen 15.000 und 30.000 Einwohner wird ein Rat mit einer Stärke von 38 Mitgliedern empfohlen; es sei die „Regelgröße“, also das, was für die Kommune „optimal“ sei. Durch eine Änderung der Satzung können Gemeinden die Zahl der Ratsmitglieder um zwei, vier sechs, acht oder zehn Mitglieder reduzieren. Die Zahl von 20 Mitgliedern darf nicht unterschritten werden. Walter Münnich hat also für sein Bestreben, das Kommunalparlament zu verkleinern, rein rechtlich Rückendeckung; wenngleich, so die Sprecherin, 38 die empfohlene Größe sei. Sie weist auch darauf hin, dass die Zahl von 28 Mitgliedern dem nahe komme, was einer Stadt zwischen 5000 und 8000 Einwohnern zustehe – hier sind es 26 Ratsmitglieder.

Auf eine ähnliche Art argumentiert auch der Wissenschaftler Norbert Kersting von der Universität Münster. Aus seiner Sicht sind die Räte in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu anderen Bundesländern tendenziell eher zu klein als zu groß. „In einer Stadt mit rund 30.000 Einwohnern müssen alle wesentlichen gesellschaftlichen Gruppen im Rat vertreten sein“, sagt Kersting. Würde der Rat stark verkleinert, würde dies eher den Populisten helfen, glaubt er. „Die, die man rausdrückt, sind nicht die Extremen. Die werden über die Beschneidung von Demokratie eher stärker. Es sind eher die freien Wählergruppen die betroffen sind.“ Eine Verkleinerung des Rates ist für ihn eine Form von „Anti-Establishment-Politik.“ Das sei aber in Zeiten von Politikverdrossenheit und Populismus gefährlich. „Demokratie kostet eben Geld“, sagt Kersting. Wenn die Zahl der Ratsmitglieder zu klein sei, drohe die Politik den Bezug zur Bevölkerung zu verlieren. Kersting weiß aus Erfahrung, dass viele Bürgermeister kleinere Räte bevorzugen, weil dies eher auch die Spitze Stadtverwaltungen stärkt. „Das Parlament ist aber das zentrale Gremium im Ort, nicht der Bürgermeister“, sagt der Wissenschaftler. Die Tendenz in anderen Bundesländern gehe eher zu mehr als zu weniger Beteiligung der Bevölkerung. „Das wissen mittlerweile auch die deutliche Mehrzahl Räte und Bürgermeister zu schätzen.“

Auf unsere Anfrage im Portal hat sich auch Professor Eric Linhart von der Technischen Universität Chemnitz gemeldet. Er hat eine Professur „Politische Systeme“ am Institut für Politikwissenschaft. Kleinere Parlamente könnten problematisch sein, merkt er an: „Die Staffelung der Größe nach Einwohnerzahl rührt auch daher, dass größere Kommunen in der Regel mehr und komplexere Aufgaben zu erledigen haben. Dies ist mit zu kleinen Parlamenten schwieriger leistbar, wenn diese Aufgaben auf weniger Schultern verteilt werden.“ Zudem leide die Repräsentativität des Parlaments. „Bei einer Parlamentsgröße von 38 muss eine Partei oder Wählervereinigung rund 2,5 Prozent der Stimmen erzielen, um Sitze zu gewinnen. Der Wert ist nicht ganz fix; er kann je nach günstigen oder ungünstigen Umständen bezogen auf die Stimmanteile der Mitbewerber ein wenig schwanken. Bei einer Parlamentsgröße von 28 steigt diese faktische Hürde aber schon auf 3,5 Prozent.“ Dies mache es kleineren Gruppen also schwerer, ins Kommunalparlament einzuziehen. Eine geringere Parlamentsgröße heiße auch: Weniger und damit größere Wahlkreise. „Die Nähe der Abgeordneten zu bestimmten Stadtteilen kann damit ein Stück verloren gehen“, merkt Linhart an. Größere Parlamente seien natürlich teurer. Auch hätten Parteien in jüngerer Zeit zunehmend Probleme, Kandidaten zu finden, die sich kommunalpolitisch engagieren möchten. „Wenn man zu der Einschätzung kommt, dass die Arbeit auch mit weniger Abgeordneten sinnvoll erledigt werden kann, kann eine Verringerung der Parlamentsgröße sinnvoll sein, um diesem Problem zu entgegnen.“

Walter Münnich verweist auf seine Argumente für eine Ratsverkleinerung. Diese hat er auf www.hamminkeln-stimmt-ab.de aufgeschrieben. „Der Stadtrat ist erkennbar überdimensioniert“, heißt es dort. Eine Reduzierung mache den Stadtrat effizienter. Die von den Parteien selbst beklagten Schwierigkeiten, genügend qualifizierte Kandidaten für die Besetzung aller Mandate zu finden, würden durch eine Reduzierung der Ratsmitglieder verringert. Der angespannte Etat der Stadt würde um 36.000 Euro pro Jahr entlastet. In Teilen stimmte zuletzt Jörg Adams, SPD-Fraktionschef, den Argumenten von Walter Münnich zu. Allerdings sieht er die Zahl von nur noch 28 Ratsmitgliedern kritisch. CDU und Grüne haben bereits mitgeteilt, bei der jetzigen Zahl von 38 Mitgliedern bleiben zu wollen. Wenn Walter Münnich ausreichend Unterschriften im Bürgerbegehren sammelt, kommt es zum Bürgerentscheid. Dann sollen alle wahlberechtigten Hamminkelner abstimmen.

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