Wesel Kritik an Vorfahrtsregelung: Radfahrer (12) bei Unfall verletzt

Wesel · Der Unfallort Caspar-Baur-Straße/Lipperheystraße ist bei Anwohnern als Gefahrenstelle bekannt. Die neue Rechts-vor-Links-Regelung sorgt für Verwirrung. 

Bei einem Verkehrsunfall auf der Kreuzung Lipperheystraße/Caspar-Baur-Straße ist nach Angaben der Polizei am Mittwochmittag gegen 13 Uhr ein zwölfjähriger Junge von einem Auto erfasst und verletzt worden. Mit einem Rettungswagen wurde der Schüler zur Beobachtung in ein Krankenhaus gebracht, in dem er auch gestern Vormittag noch untersucht wurde.

Der Junge war mit zwei Freunden auf der Lipperheystraße unterwegs und wollte die Caspar-Baur-Straße überqueren. Dabei kam es zu dem Unglück, bei dem er einige Schürfwunden erlitt. Seine beiden Begleiter blieben unverletzt. Die Nachricht von dem Unfall schockiert zwar die Anwohner, doch wirklich überrascht sind die wenigsten. Denn seit die Stadt die Vorfahrtsregelung geändert hat – mittlerweile gilt dort rechts vor links – sei es schon zu vielen gefährlichen Situationen gekommen, heißt es. Darauf hatte unter anderem schon im März eine Leserin im Bürgermonitor unserer Redaktion hingewiesen.

Dass die Neuregelung für Verwirrung und damit für Gefahr sorgt, bestätigt auch Fahrlehrer Frank Schulten, der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Ratsfraktion. Er kam am Mittwochmittag zufällig an dem Unfallort vorbei, verständigte die Polizei und den Notarzt. Dem Jungen sei bereits von anderen Autofahrern geholfen worden, erzählt er.

„Es hat sich einfach gezeigt, dass die neue Vorfahrtsregelung in der Tempo-30-Zone von vielen nicht realisiert wird, zumal die breite Caspar-Baur-Straße optisch etwas anderes vorgibt.“ Anders als früher komme es nun immer häufiger zu Verstößen. Schulten plädiert nun dafür, dass die fehlerhafte Neuregelung schnellstmöglich zurückgenommen werden sollte. Im nächsten Verkehrsausschuss dürfte die Angelegenheit auf die Tagesordnung kommen.

Bei der Stadt ist Gerd Füting vom Ordnungsamt als Fachbereichsleiter für den Verkehr in Wesel zuständig. Angesprochen auf den Unfall vom Mittwoch erklärte er gestern, dass man bei der Stadt sehr froh sei, „dass der Junge am Ende noch glimpflich davongekommen ist“. Da die Polizei ihm auf Nachfrage bestätigt habe, dass der Junge den von rechts kommenden Autofahrer nicht beachtet habe, hätte dieses Unglück nichts mit der Neuregelung zu tun. „Der Junge war wartepflichtig“, so Füting.

Sollte die Politik nun darauf drängen, die seit dem Frühjahr geltene Regelung zurückzunehmen, werde man die Meinung der Polizei einholen, dann eine Empfehlung für den Ausschuss aussprechen.

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