Weseler Ordnungsamt reagiert und Bürgerkritik Stadt verteilt Knöllchen für Linksparker
Wesel · Jahrelang haben viele Bürger ihre Autos in Wesel entgegen der Fahrtrichtung geparkt – ohne Konsequenzen. Nun aber schreiben Politessen auf Anweisung des Ordnungsamtes fleißig Protokolle. Das sorgt für Verwunderung und Ärger.
Wer in Wesel sein Auto bislang auf der linken Fahrbahnseite geparkt hat, also entgegen der Fahrtrichtung, konnte dies tun, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Doch die Zeiten, in denen die Politessen beide Augen zugedrückt haben, sind vorbei. Seit Tagen finden immer mehr Autofahrer, die gegen Paragraf 12, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung verstoßen haben, hinter ihren Scheibenwischern ein Knöllchen der „Hansestadt am Rhein“. Nach „mehreren Beschwerden von Bürgern“, erklärt Fachbereichsleiter Gerd Füting vom Ordnungsamt auf Anfrage, habe man in der Verwaltung intern geprüft und die Entscheidung getroffen, das verbotswidrige Parken auf der linken Fahrbahnseite zu ahnden. Innerhalb einer Woche müssen ertappte Verkehrssünder nun ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro an die Stadtkasse zu zahlen.
Dass so mancher Autofahrer sauer ist über die „neuen“ Knöllchen, wo es doch über Jahre keinerlei Problem war, falsch herum am Straßenrand zu stehen, kann Füting nachvollziehen. „Doch wir sind vermehrt von Bürgern angerufen worden, die sich beklagt haben, dass dieses Fehlverhalten in anderen Städten bestraft wird. Außerdem haben wir nach Rücksprache mit der Polizei erfahren, dass es beim Ein- und Ausfahren zu Gefährdungslagen kommen kann“, so Füting. Man habe in den vergangenen Wochen Infozettel an Windschutzscheiben von falsch abgestellten Autos geklemmt, um auf das neue Vorgehen hinzuweisen. Klar sei aber auch, dass nicht alle Fahrer diesen Infozettel erhalten hätten.
Eine Leserin unserer Zeitung kann sich übrigens in diesem Zusammenhang des Eindrucks nicht erwehren, dass die Politessen bei der Verteilung der Knöllchen mit zweierlei Maß messen. Sie berichtet von einem Fall Am Nordglacis. Dort soll eine Politesse einen Anwalt, vor dessen Kanzlei zwei größere Pkw ordnungswidrig geparkt waren, gefragt haben, ob das Klienten seien, die ihre Autos doch umsetzen mögen. Auf den Fall angesprochen sagte Füting: „Den Vorwurf, dass wir mit zweierlei Maß messen, weisen wir energisch zurück. Wir haben ganz klar die Anweisung herausgegeben, alle Autofahrer gleich zu behandeln.“ Man habe den Fall recherchiert und herausgefunden, dass in der vergangenen Woche ein SUV vor einer Kanzlei geparkt habe, in dem ein Mann gesessen habe. „Unsere Mitarbeiterin hat dem Fahrer erklärt, dass er in falscher Richtung parke. Daraufhin sei er davongefahren“, so Füting.