Wesel Keine Sanktion für Hovest (SPD)

Wesel · Durfte SPD-Fraktionschef Ludger Hovest im Gesamtschulstreit den Namen einer Lehrerin nennen, die die SPD-Politik kritisierte? Die Stadt meint: Ja, er durfte.

 Ludger Hovest: „Eine saubere Vorlage“.

Ludger Hovest: „Eine saubere Vorlage“.

Foto: Jana Bauch (jaba)

Auch mehr als drei Monate nach der eskalierten Schulausschusssitzung im Weseler Rathaus beschäftigt der politische Streit um die Gesamtschule die Politik. Die Stadtverwaltung hat für den nächsten Hauptausschuss eine Vorlage erstellt, in der sie erklärt, warum sie von Sanktionen für den SPD-Fraktionschef Ludger Hovest absehen will. Der hatte in der öffentlichen Sitzung den Namen einer Leserbriefschreiberin genannt und über ihre privaten Lebensumstände berichtet. Die Leserbriefschreiberin, die der Sitzung beiwohnte, ist Lehrerin am Konrad-Duden-Gymnasium, ihre Kinder wiederum besuchen die Gesamtschule Lauerhaas. Durfte Hovest diese Details der privaten Lebensumstände öffentlich machen? Die Stadtverwaltung kommt zum Urteil: Ja, er durfte.

Das war passiert: In der Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 17. Mai 2018 war unter dem Tagesordnungspunkt sieben im mit Zuschauern prall gefüllten Sitzungssaal über die von der Gesamtschule abgelehnten Kinder sowie über die mögliche Gründung einer zweiten Gesamtschule debattiert worden. Ludger Hovest zitierte dort aus einem RP-Leserbrief, in dem „Hinterzimmerpolitik im Bereich Schule“ kritisiert wurde. Die Tatsache, dass diese Gymnasiumslehrerin ihre Kinder an einer Gesamtschule anmelde, sei doch der beste Beweis dafür, wie gut es doch eigentlich sei, eine weitere Gesamtschule in Wesel zu gründen, argumentierte Hovest.

Die Lehrerin reagierte: Die Beschwerdeführerin erklärte, dass sie sich „ausgenutzt, bloßgestellt und diffamiert“ fühle. Der Politiker habe ihre Datenschutzrechte und die ihrer Kinder missachtet.

Im Haupt- und Finanzausschuss liegt die Verantwortlichkeit für Bürgerbeschwerden. Den Politikern dieses Ausschusses erklärt die Verwaltung: „Es ist nicht ersichtlich, inwieweit das Ausschussmitglied Datenschutzrechte der Beschwerdeführerin und ihrer Kinder verletzt haben könnte. Die Beschwerdeführerin hat den Leserbrief unter ihrem Namen abgefasst und veröffentlichen lassen“, heißt es wörtlich. Wenn man den Namen der Leserbriefschreiberin „googelt“, erfahre man, dass sie Lehrerin am Konrad-Duden-Gymnasium ist und Kinder hat. „Dass ihre Kinder die Gesamtschule besuchen, ist einer großen Vielzahl von Personen bekannt“, argumentiert die Verwaltung. „Das Ausschussmitglied hat die Informationen – nach eigener Angabe  nicht unter Verstoß gegen Regelungen des Datenschutzes erhalten, sondern aus allgemein zugänglichen Quellen.“ Personenbezogene Daten der Kinder der Beschwerdeführerin habe Hovest nicht preisgegeben; er habe die Kinder nicht namentlich benannt.

Hovest begrüßt die Positionierung der Verwaltung unter Bürgermeisterin Ulrike Westkamp (SPD): „Eine saubere Vorlage“, kommentierte der SPD-Fraktionschef.

Auch ob direkt in der Sitzung eine Ordnungsmaßnahme hätte ausgesprochen werden müssen, zweifelt die Verwaltung an. Dafür wäre der Ausschussvorsitzende – der inzwischen verstorbene CDU-Ratsherr Volker Haubitz – zuständig gewesen. Er war in der betreffenden Sitzung schon sichtbar angeschlagen.

(sep)
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