Hamminkelner Eltern hatten geklagt Grundschule in Wesel lehnt Kind rechtswidrig ab

Wesel/Hamminkeln · Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat einem Hamminkelner Elternpaar in zweiter Instanz Recht gegeben. Es hatte gegen die Ablehnung ihres Kindes an einer Weseler Grundschule geklagt. Die Politik hat nun viele Fragen an die Verwaltung.

 Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf aufgehoben und den Klägern Recht gegeben.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf aufgehoben und den Klägern Recht gegeben.

Foto: dpa/Guido Kirchner

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die Aufnahmepraxis bei der Belegung von Schülern in der Eingangsklasse einer Weseler Grundschule als rechtswidrig eingestuft. Geklagt hatte ein Ehepaar aus Hamminkeln, das sein Kind an der Blumenkamper Gemeinschaftsgrundschule einschulen lassen wollte. Als die Schulleiterin im Januar 2019 den Eltern einen Ablehnungsbescheid zuschickte, zogen sie gegen das zuständige Schulverwaltungsamt vor Gericht – und bekamen in zweiter Instanz  Recht. Im August 2019 hatte der Verwaltungsgericht in Düsseldorf den Antrag noch abgelehnt.