Standort Wesel bis 2024 sicher Verbraucherzentrale gibt Rechtsberatung in 1334 Fällen

Wesel · Die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale an der Wilhelmstraße legt ihren Jahresbericht vor und ist wieder persönlich ansprechbar. 2019 gab es zahlreiche Anfragen zu Handy- und Internetverträgen.

 Die beiden Leiterinnen der Verbraucherberatungsstelle Wesel Ursula Moellmann (l.) und Karin Bordin.

Die beiden Leiterinnen der Verbraucherberatungsstelle Wesel Ursula Moellmann (l.) und Karin Bordin.

Foto: Gerd Hermann

Nachdem die Verbraucherberatung in Wesel wegen der Corona-Beschränkungen einige Wochen nur per Telefon oder E-Mail möglich war, freut sich das Team, nun wieder auch persönliche Beratung nach Terminvereinbarung anbieten zu können. Informationen dazu sind unter www.verbraucherzentrale.nrw/wesel sowie unter Tel. 0281 47368401 oder wesel@verbraucherzentrale.nrw zu bekommen. Leiterin Ursula Möllmann freut sich auch, dass die Stadt und der Kreis Wesel den Finanzierungsvertrag für die Beratungsstelle an der Wilhelmstraße 5-7 bis 2024 verlängert haben. Sie teilte überdies mit, dass zuletzt auch Corona-Begleiterscheinungen für Ratsuchende eine Rolle spielten. „Dabei hat sich gezeigt, dass gerade in unsicheren Zeiten der Schutz vor Übervorteilung durch unseriöse Geschäftspraktiken besonders gefragt ist“, erklärte Möllmann bei der Vorstellung des Jahresberichts für 2019. Dieser ist geprägt von einigen Schwerpunkten, aber auch Besonderheiten.

Mit rund 1334 Rechtsberatungen und -vertretungen hat sich die Beratungsstelle zumeist erfolgreich für die berechtigten Ansprüche von Ratsuchenden eingesetzt. 4500 Euro hatte beispielsweise hat eine Familie gezahlt, weil der Sohn ausgiebig sogenannte InGame-Käufe auf dem Handy getätigt hatte. Die Beratungsstelle prüfte den Fall und konnte den Anbieter dazu bewegen, den Betrag zurückzuerstatten.

Viele Ratsuchende, so heißt es in dem Bericht weiter, kamen mit Anliegen und Problemen rund ums Thema Telekommunikation in die Beratungsstelle. Neben den Klassikern – nicht nachvollziehbare Posten auf der Telefonrechnung, Stolperfallen beim Anbieterwechsel oder Frust, wenn vertraglich zugesicherte Internetgeschwindigkeiten und die Übertragungsraten beim tatsächlichen Surfen im Alltag meilenweit auseinanderlagen – sorgte mangelhafte Information beim Vertragsabschluss in Telefon-Shops für Ärgernisse. „So berichteten Verbraucher, dass sie überrumpelt worden waren und Verträge unterschrieben hatten, deren Konditionen und Kosten sie erst im Nachhinein überblicken konnten“, erläuterte Karin Bordin. Bei einer landesweiten Stichprobe hatte die Verbraucherzentrale festgestellt, dass neun von zehn Shops ihren gesetzlichen Informationspflichten vor Abschluss eines Handyvertrages nicht nachgekommen waren.

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(RP)
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