Wesel Drohne am Auesee verängstigt Badegäste
Kurz nach dem Besuch des Auesees hat sich jetzt eine Leserin bei der Redaktion gemeldet und davon berichtet, dass eine Drohne über die Liegewiesen geflogen sei.
„Ich muss sagen, dass das ein sehr unangenehmes Gefühl war. Denn der Besitzer war nicht zu sehen, hatte sich offenbar im Gebüsch versteckt. Und wer weiß, ob mit der Drohne nicht Fotos von Personen gemacht wurden, die damit überhaupt nicht einverstanden sind.“
Bei der Polizei ist dieses Problem durchaus bekannt. Wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte, könnten verunsicherte Bürger auf jeden Fall die Polizei anrufen und den Vorfall melden.
Ob eine Drohne bei der Bezirksregierung in Düsseldorf angemeldet werden muss, hängt allein von der Größe des Flugkörpers ab. Auf Anfrage erklärte die Behörde in der Landeshauptstadt, dass Drohnen unter fünf Kilogramm Gewicht keine Erlaubnis benötigen. Ansonsten gebe es ganz bestimmte Einschränkungen. So dürften die Geräte nicht über Flugplätze, private Grundstücke, Autobahnen und Bahnstrecken fliegen.
Angesprochen auf den Weseler Fall heißt es bei der Bezirksregierung, dass es sich dabei womöglich um „eine Verletzung der Privatsphäre“ handeln könnte. In Verdachtsfällen könnten sich Betroffene sicherlich an die Polizei wenden. Bei der Bezirksregierung haben sich bislang in diesem Jahr 340 Drohnen-Nutzer gemeldet, die eine Ausnahmegenehmigung von den Verboten beantragt haben. Dazu gehören unter anderem Dachdecker oder Bauunternehmer.
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