Kreis Wesel Warum der Kreis die ungeliebten Saatkrähen schützt

Kreis Wesel · Immer wieder erreichen den Kreis Wesel Beschwerden wegen des Lärms. Doch die Tiere stehen unter Artenschutz.

 Was viele nicht verstehen können ist, dass Saatkrähen geschützt sind.

Was viele nicht verstehen können ist, dass Saatkrähen geschützt sind.

Foto: NN

Saatkrähen verursachen Lärm und Schmutz, stehen aber unter Artenschutz. Sie treten stets zu mehreren, stellenweise sogar zu Hunderten auf. Ihre ab frühmorgens ertönenden Rufe sind durchdringend laut und werden als störend empfunden. Ihre Ausscheidungen verschmutzen Fahrbahnen, Bürgersteige und Autos. Besondere Brennpunkte sind dabei unter anderem die Ringstraßen in Wesel und der Europaplatz in Xanten. Der Kreis Wesel, den häufig Beschwerden erreichen, weist darauf hin, dass er für den Schutz der Saatkrähen verantwortlich ist.

Die Saatkrähe ernährt sich von Früchten und Samen aller Art, von Nüssen, Eicheln, Kirschen, Pflaumen und Wildbeeren; auch junge Getreidepflanzen werden aufgenommen. Insekten und deren Larven, Regenwürmer und Nacktschnecken bilden den Hauptanteil der tierischen Nahrung.

Saatkrähen brüten in Kolonien. Markante Laute sind für sie während des gesamten Brutgeschäftes typisch. Bereits ab Anfang Februar beginnen die Saatkrähen mit dem Bau der Horste in den Kronen zumeist höherer Bäume. Ende März, Anfang April legt das Weibchen zwei bis sechs Eier, aus denen 16 bis 18 Tage später die Jungen schlüpfen; nach weiteren 32 bis 35 Tagen sind diese flügge. Um Mitte Juni sind die Kolonie-Standorte wieder verlassen.

Saatkrähen benutzen ihre Horste jahrelang. Bei einem Sturm zerstörte Horste sind deshalb oft nach wenigen Tagen vollständig wiederhergestellt. Die Kolonien können, wie im Falle der Weseler Ringanlagen, jahrzehntelang Bestand haben.

Die Zahl der Saatkrähen-Brutpaare beträgt landesweit derzeit etwa 12 000 bis 13 000. Die Hauptvorkommen befinden sich in den Kreisen Wesel und Kleve, die zugleich eine besondere Verantwortung für den Erhalt der Kolonien tragen. Schwerpunkte der kreisweiten Saatkrähen-Verbreitung liegen in Xanten, Wesel und Rheinberg. Die Saatkrähe gehört zu den besonders geschützten europäischen Vogelarten. Es gelten die Vorschriften der EU-Vogelschutz-Richtlinie und die des im Bundesnaturschutzgesetz geregelten Artenschutzes. Danach ist es verboten, Saatkrähen zu töten oder zu verletzen, ihre Horste und Eier zu entnehmen oder die Tiere in der Fortpflanzungszeit zu stören.

Als regelmäßig genutzte Niststätten sind die Saatkrähenhorste geschützt. Verstöße gegen die Verbote können hohe Geldbußen zur Folge haben. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn hierfür "zwingende Gründe des öffentlichen Interesses" vorliegen. Im Falle der Saatkrähenkolonie am Marktplatz in Wesel-Büderich - hier waren im Jahr 2013 genau 51 Saatkrähen-Horste festgestellt worden - lagen zwingende Gründe dieser Art vor, so dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden konnte. Daraufhin entfernte die Stadt im Januar 2014 alle Horste aus den Platanen am Büdericher Markt und befestigte sie in den Kronen ausgewählter Bäume an der alten Rheinbrücke neu. Anschließend wurden die Platanen von Fein- und Nebenästen befreit, um so die Saatkrähen nachhaltig zu vergrämen. Im Rahmen dieses begleiteten Forschungsprojektes "Marktplatz Büderich" wird versucht, die Saatkrähen gezielt umzusiedeln. Das Projekt läuft noch bis Ende 2016.

(RP)
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