Die wichtigsten Fragen und Antworten Diese Laub-Regeln gelten in Wesel

Wesel · Welche Pflichten haben Eigentümer bei Herbstlaub auf den Gehwegen?

 Ein Laubbläser wirbelt Herbstlaub durch die Luft.

Ein Laubbläser wirbelt Herbstlaub durch die Luft.

Foto: dpa/Roland Weihrauch

 Es ist wieder Herbst: Bunte Blätter fallen von den Bäumen, bedecken Straßen und Gehwege. Das sieht hübsch aus – bedeutet aber Rutschgefahr für Fußgänger. Hauseigentümer sind darum verpflichtet, ihre Gehwege regelmäßig von Blättern zu befreien. Doch gilt diese Regel tatsächlich für jeden? Und wohin mit dem Laub, wenn man es dann zusammengefegt hat? Die RP hat sich bei der Kommunalen Abfallentsorgungsgesellschaft (ASG) schlau gemacht.

Wer muss in Wesel seinen Gehweg fegen und wer nicht?

Seit mittlerweile vier Jahren hat die ASG die Gehwegreinigung im Bereich der Weseler Innenstadt übernommen. Das bedeutet: Wer Gebühren für die Gehwegreinigung bezahlt, ist von der Reinigungspflicht für den Bereich vor seiner Haustür entbunden. „Als grobe Orientierung dienen die Ringstraßen“, sagt Ulrich Streich, Betriebsleiter der ASG. „Um den Bereich innerhalb kümmern im Allgemeinen wir uns. In den Stadtteilen außerhalb sind allerdings nach wie vor die Eigentümer für die Reinigung zuständig.“

Wie oft muss man Laub auf dem Gehweg entfernen?

Grundsätzlich gelten dieselben Regeln wie auch bei anhaltendem Schneefall im Winter: Der Gehweg ist in einen Zustand zu bringen, der Fußgängern eine problemlose und vor allem gefahrlose Nutzung erlaubt. Zeitliche Vorgaben, wie oft der Gehweg von Laub befreit werden muss, gibt es nicht. Laub falle ja immer, sagt Streich. Auch nachts. Er empfiehlt deshalb, ein- bis zweimal in der Woche nachzuschauen, ob der Gehweg noch frei ist.

Darf man Laubbläser benutzen?

Wenn möglich auf Laubsammler oder -bläser verzichten: Die Geräte können Kleintiere töten und verursachen Lärm. Ihr Einsatz ist nur zwischen 9 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr erlaubt.

Wohin mit den vielen bunten Blättern?

Laub zu verbrennen oder im Wald abzuladen ist verboten. Das Laub kann als Frostschutz für Pflanzen genutzt, kompostiert werden oder in die Biotonne wandern. Weseler können ihr Laub aber auch zum Wertstoffhof bringen.

Und was passiert, falls jemand auf Laub ausrutscht und stürzt?

Wenn es wegen nassem Laub zu einem Sturz kommt, kann der Eigentümer des zum Gehweg gehörenden Grundstücks für den Schaden haftbar gemacht werden.„Die gesetzlichen Hürden sind da aber oft sehr hoch angesetzt“, sagt Streich. „Erst einmal müsste ein Geschädigter nachweisen, dass er alles ihm Mögliche unternommen hat, um den Sturz zu verhindern. Dann müsste auch zweifelsfrei nachweisbar sein, dass nasses Laub Grund für den Sturz war.“

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