Wesel Voba erteilt weiterhin Vollmachten

Wesel · Bauvereins-Aktien: Rechtsgutachten lässt Verantwortlichen keinen Spielraum.

Um zum Thema "Erteilung von Vollmachten an Aktienerwerber" Rechtssicherheit zu erhalten, hat die Volksbank Rhein-Lippe nach der Hauptversammlung des Weseler Bauvereins Anfang November ein Gutachten in Auftrag gegeben. "Nach diesem aktuellen Rechtsgutachten der Kanzlei Streitbörger Speckmann sind wir verpflichtet, auch zukünftig Vollmachten an die Aktienerwerber auszustellen", erklärte gestern Volksbank-Vorstandsmitglied Ulf Lange. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Bauverein Wesel AG seien hierüber informiert worden, so Lange. "Der Volksbank ist es wichtig, rechtskonform zu handeln", teilte er weiter mit. Falls der Bauverein eine andere Auffassung vertrete, müsse er gegebenenfalls eigene rechtliche Schritte veranlassen.

Vor allem SPD-Fraktionschef Ludger Hovest hatte, wie mehrfach berichtet, die Voba aufgefordert, künftig keine Vollmachten mehr an den Meerbuscher Kaufmann Rolf Hauschildt und dessen Geschäftsfreunde auszustellen, um Klagen gegen den Bauverein zu vermeiden. Hauschildt hatte vor mehr als 20 Jahren "vinkulierte Namensaktien" des Bauvereins von der Voba erworben. Da der Bauverein einer Umschreibung nicht zugestimmt hatte, ist die Voba nach wie vor rechtlicher Eigentümer der Aktien und stellt Hauschildt & Co. regelmäßig Vollmachten aus, damit diese an den Hauptversammlungen des Bauvereins teilnehmen können.

Und noch ein weiteres Thema beschäftigt die Voba-Verantwortlichen. Vor der Hauptversammlung wollte man Aktien des Bauvereins von einem Aktionär erwerben. Der Bauvereins-Aufsichtsrat hatte diesen Antrag jedoch abgelehnt. "Gründe dafür wurden uns aber bis heute nicht genannt", bedauert Lange, der während der Hauptversammlung gegen die Beschlussfassungsvorschläge gestimmt hatte.

(kwn)
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