Wesel Vier über 150 Jahre alte Eiben gefällt
Wesel · Anwohner und ASG beklagen Verlust. Aber Nadelbäume sind von Wesels Baumsatzung nicht geschützt.
Mindestens 150 Jahre alt sind sie gewesen, die Eiben, die auf dem Grundstück einer Doppelhaushälfte Am Brömderhof standen. Nun sind nur noch die Baumstümpfe übrig — und vier weitere Eiben nebenan auf städtischem Gebiet, die daran erinnern, welche Bäume hier bis Samstag noch gestanden haben.
"Das hörte am Samstag gar nicht mehr auf mit der Säge. Als ich geguckt habe, war es schon zu spät. Ich habe meinen Augen nicht getraut", erinnert sich Nachbar Achim Bross an den Moment, als er sah, dass die alten Eiben gefällt wurden. Alle Nachbarn seien betroffen gewesen und hätten die Hände über den Kopf zusammengeschlagen.
"Wir sind davon ausgegangen, die Bäume stehen unter Schutz", so Bross. Er habe sich daraufhin auch die Baumschutzsatzung angesehen. Dort steht unter Paragraf drei: "Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von 100 cm und mehr. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn einer der einzelnen Stämme einen Umfang von 40 cm und mehr hat. Zu messen ist in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden. Bäume mit einem geringeren Stammumfang als 100 cm unterliegen nicht der Baumschutzsatzung." Den erforderlichen Stammumfang hätten die Eiben zwar laut Heinz-Georg Oberender vom ASG gehabt, dies war aber nicht ausschlaggebend. Denn es gibt auch noch einen Absatz drei, und darin heißt es: "Nicht geschützt sind Nadelbäume." Und Eiben gehören nun mal zu den Nadelbäumen und sind damit durch die Weseler Baumschutzsatzung nicht geschützt.
"Ich bedaure das zutiefst, es sind sehr alte Bäume gewesen", so Heinz-Georg Oberender vom ASG. Der Eigentümer habe sich zuvor persönlich und korrekt bei ihm gemeldet, um zu erfragen, ob er die Bäume auf seinem Grundstücke fällen darf. Eine rechtliche Handhabe, das zu verbieten, gab es aufgrund der Baumart zwar nicht — trotzdem versuchte Oberender die Fällung zu verhindern: "Ich habe dem Hauseigentümer gesagt, dass ich es schade fände, und ihn gebeten, die Bäume nicht zu fällen, sondern nur zurückzuschneiden."
Doch der Mann entschied sich anders. Nun erinnern nur noch die Baumstümpfe an die Eiben — und die zweite Baumgruppe auf öffentlichem Gebiet. "Die Bäume auf dem städtischen Boden werden selbstverständlich nicht gefällt", versichert Oberender, natürlich unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflichten.
Achim Bross bedauert den Verlust der Bäume. "Ich will kein Theater machen, aber die Frage ist: Musste das sein?" Er hätte sich gewünscht, dass man die Nachbarschaft vorher informiert hätte.