Schermbeck Verwaltung informiert über Dichtheitsprüfung

Schermbeck · Rund 200 Bürger sind am Dienstagabend zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Dichtheitsprüfung ins Begegnungszentrum des Rathauses gekommen. Ziel war es laut Andreas Eißing, stellvertretender Leiter des gemeindlichen technischen Bauamtes, zu zeigen, wie die Gesetzeslage ist. Unterstützt wurde er von den Verwaltungsmitarbeitern Michael Leisten und Ingrid Mügge.

 Manuela Lierow von der Verbraucherberatung NRW.

Manuela Lierow von der Verbraucherberatung NRW.

Foto: Scheffler

Kriminalhauptkommissar Walter Wischermann vom Kommissariat Prävention und Opferschutz bei der Kreispolizeibehörde stand für Fragen zu "Kanalhaien" bei Haustürgeschäften zur Verfügung. Für die Verbraucherzentrale NRW kamen Juristin Manuela Lierow und Beraterin Andrea Oetker nach Schermbeck. "Defekte Abwasserleitungen können zum Wertverlust der eigenen Immobilie führen", begründete Lierow die Dichtheitsprüfung und nannte als weiteren Grund den Schutz des Trinkwassers. Bis zum 31. Dezember müssen nach den Vorgaben der "Selbstüberwachungsverordnung Abwasser" aus dem Jahre 2013 alle Abwasserleitungen überprüft werden, die innerhalb von Wasserschutzgebieten liegen, sofern die Leitungen vor dem 1. Januar 1965 verlegt wurden. Leitungen, die später verlegt wurden, müssen bis 2020 überprüft werden und danach alle 30 Jahre. Wird ein neues Wasserschutzgebiet festgelegt, muss eine Dichtheitsprüfung innerhalb von sieben Jahren erfolgen. Nur anerkannte Sachkundige dürfen eine Prüfung vornehmen.

Eißing erläuterte auf Schermbeck bezogene Sachverhalte. "Erteilen Sie bei einem Schaden auf keinen Fall sofort einen Auftrag", empfahl Eißing und legte einen Kontakt mit der Gemeindeverwaltung nahe. Erst nach einer Einschätzung der Gemeinde sollten Sanierungsangebote eingeholt werden.

Der Hauseigentümer ist für die Sanierung der Schmutzwasserleitungen bis zur Grundstücksgrenze zuständig. Dazu gehört auch der in der Regel kleine Bereich zwischen Kontrollschacht und Grundstücksgrenze. Eißing legte nahe, eine Firma im Umkreis von bis zu 20 Kilometern zu beauftragen, weil man davon ausgehen könne, dass diese Firmen zur Wahrung ihres regionalen Ansehens solide Arbeit leisten würden. Eine Absprache mit den Nachbarn wegen einer gleichzeitig stattfindenden Untersuchung helfe Kosten zu verringern.

Aus den Reihen der Zuhörer wurde moniert, dass die Gemeinde die Vorlage der Untersuchungsergebnisse einfordert. Das sehe, so Eißing, die gemeindliche Satzung vor. Wer die Vorlage nicht wolle, müsse sich mit den Kommunalpolitikern in Verbindung setzen.

(hes)
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