Wesel Verbraucherberatung gibt Tipps zum Thema Umtausch

Das Navi versagt als Lotse, das SOS-Päckchen mit Oberhemd, Krawatte und Socken erfreut nur scheinbar, die heiß begehrte DVD-Box liegt doppelt unterm Tannenbaum: Die Weseler Verbraucherberatung gibt Tipps rund um Reklamation und Umtausch:

Käufer haben keineswegs automatisch ein Recht, das Präsent umzutauschen. Vielmehr sind sie auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Wer sich nicht schon beim Kauf schriftlich hat zusichern lassen, dass das Geschenk umgetauscht werden kann, der hat anschließend schlechte Karten, wenn der Händler die Ware nicht zurücknehmen will, weil sie nicht gefällt.

Wenn die gekaufte Ware nicht in Ordnung ist, hat der Käufer klare Rechte gegenüber dem Verkäufer. Denn bei Neukäufen besteht zwei Jahre lang die Möglichkeit, Ansprüche beim Händler geltend zu machen.

des Händlers Bevor der Kunde den Kaufpreis der fehlerhaften Ware zurückerhält oder mindern kann, muss er dem Händler die Möglichkeit geben, zu reparieren oder mangelfreien Ersatz zu liefern.

für Kunden Kommt es wegen des Mangels zum Streit, muss binnen sechs Monaten nach dem Kauf der Händler nachweisen, dass die Ware einwandfrei war, als sie über die Ladentheke ging.

(RP)
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