Urteil umgesetzt Gahlener Torfvenn erhält neue Grenzen

Schermbeck · Das Zuständigkeitsgebiet des Wasser- und Bodenverbandes „Gahlener Torfvenn“ soll geändert werden. Die jetzt im Raum stehende Änderung der Grenzen des Verbandsgebietes erfolgt auf der Basis eines Urteils des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen aus dem Jahr 2015.

Der Bereich, in dem die Mitglieder des Wasser- und Bodenverbandes Gahlener Torfvenn bislang die Gewässer überprüft hat, wird sich künftig deutlich ändern.

Der Bereich, in dem die Mitglieder des Wasser- und Bodenverbandes Gahlener Torfvenn bislang die Gewässer überprüft hat, wird sich künftig deutlich ändern.

Foto: Archiv Helmut Scheffler

Der im Süden der Gemeinde Schermbeck gelegene Verband ist zuständig für einen ordnungsgemäßen Wasserabfluss. Dazu gehören auch die Erhaltung der Ufer und die Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss. Dabei muss gewährleistet bleiben, dass das Gewässer als Lebensraum für wild lebende Tiere und Pflanzen erhalten bleibt und sogar gefördert wird. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt der Wasser- und Bodenverband auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Landwirten, Umweltverbänden und der Wasserwirtschaft.

Einmal jährlich findet unter Leitung des Vorsitzenden Wilfried Unterberg eine Gewässerschau statt. Die jetzt im Raum stehende Änderung der Grenzen des Verbandsgebietes erfolgt auf der Basis eines Urteils des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen aus dem Jahr 2015. Danach müssen die Grenzen von Wasser- und Bodenverbänden streng an die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Lanuv) erstellten Gewässerstationskarten (GSK 3C) mit den darin abgebildeten Einzugsgebieten erfolgen. Vier Jahre nach dem Urteil haben die Kreise Wesel und Recklinghausen 2019 ihre Wasser- und Bodenverbände aufgefordert, die vom Gericht geforderte Anpassung vorzunehmen.

„Aus der GSK 3C resultiert, dass die Verbandsgrenzen zum Gahlener Torfvenn erheblich verändert werden müssen“, teilt Andreas Eißing von der Gemeindeverwaltung mit. Ein zeichnerischer Entwurf für die Gebietsänderung liegt bereits vor. Es fehlen noch die Zustimmung des Kreises Wesel und der genaue Zeitpunkt der Verbandsgebietsveränderung.

Durch die Änderung der Verbandsgrenzen wird sich der Gebührensatz für versiegelte Flächen beziehungsweise für unversiegelte Flächen pro Quadratmeter und Jahr beim Gahlener Torfvenn deutlich senken und sich nach ersten Vorab-Berechnungen dem jetzigen Gebührensatz der Gemeinde Schermbeck ungefähr angleichen. „Die konkreten Gebührensätze für das Jahr 2021“, erklärt Andreas Eißing von der Verwaltung, „können aber erst nach Festschreibung der neuen Verbandsgrenzen berechnet werden.“

Derzeit wird noch geprüft, ob die Gemeinde Schermbeck jene Wirtschaftswege übernehmen wird, die sich derzeit noch im Eigentum des Wasser- und Bodenverbandes befinden.

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