Kreis Wesel Tipps für Stalking-Opfer

Kreis Wesel · Opferschutzbeauftragter Horst Groß macht keinen Hehl daraus, dass die Möglichkeiten des § 238 I StGB (Nachstellung) beschränkt sind. Strafen wie das Verbieten der Kontaktaufnahme deckten sich nicht immer mit den Hoffnungen der Betroffenen. „Opfer wollen, dass ihr Leiden aufhört“, weiß Groß. Und er weiß auch, „dass Opfer einen langen Atem brauchen und selber handeln müssen“. Die Polizei gibt Tipps: – Opfer sollen dem Täter unmissverständlich klar machen, dass sie jetzt und in Zukunft keinerlei Kontakt wünschen. – Betroffene sollen ihr gesamtes Umfeld (Familie, Freunde, Kollegen, Nachbarn) informieren und bei einem Angriff die Polizei rufen. – Wer von einem Stalker im Auto verfolgt wird, soll zur Polizei fahren oder an einen Ort, von dem Hilfe gerufen werden kann. – Dokumentieren Sie alles, was der Stalker schickt und listen sie Daten als Beweismittel auf: unerwünschte Treffen und Besuche, Anrufe, SMS, Mails, Briefe, Geschenke. – Sorgsam mit eigenen Dokumenten, Unterlagen, Fotos und Filmen umgehen (nicht in den Hausmüll). – Telefonterror durch Polizei, Telefongesellschaft oder Internet-Service-Provider unterbinden lassen. – An Opferschützer, zum Beispiel den Weißen Ring wenden. – Anzeige erstatten.

Laut Horst Groß hilft es sehr, wenn ein Täter einmal Besuch von der Polizei bekommen hat. In Bremen wirkte dies in 80 Prozent der Fälle positiv abschreckend.

(RP)
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