Interview Streiche sind nicht versichert

Wesel · Interview Gerd Exner, Sprecher des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute Region Niederrhein, über Halloween und vorsätzlich verursachte Schäden sowie über Unfälle beim St. Martin.

 Wenn Kinder zu Halloween so um die Häuser ziehen, sind manche Eltern ganz schön genervt. Noch schlimmer ist es, wenn dadurch Schäden entstehen. DAPD

Wenn Kinder zu Halloween so um die Häuser ziehen, sind manche Eltern ganz schön genervt. Noch schlimmer ist es, wenn dadurch Schäden entstehen. DAPD

Foto: Armin Weigel

Längst hat sich der heutige Gedenktag für die Verstorbenen zu einem festen Termin für Gespenster, Hexen und Vampire entwickelt. Vor allem Kinder erleuchten zu Halloween mit bunten Lampions die Nächte und gehen auf die Jagd nach Süßigkeiten. Doch nicht immer belassen sie es beim harmlosen Treiben, sondern verüben Streiche, die teure Schäden oder Unfälle nach sich ziehen können.

Im vergangenen Jahr verzeichnete die Polizei im Kreis Wesel insgesamt 62 Einsätze, 13 davon in Wesel. In den meisten Fällen warfen Jugendliche Eier gegen Wände, Türen und Fensterscheiben. Zudem wurden Autos zerkratzt, Außenspiegel abgebrochen und Feuerwerkskörper abgeschossen. In der Weseler Fußgängerzone wurde sogar ein Mann leicht verletzt. Außerdem kam es zu Ruhestörungen. Vier Strafanzeigen wurden aufgenommen. Darüber sprach RP-Redakteurin Julia Lörcks mit Gerd Exner, Sprecher des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute Region Niederrhein (BVK).

Herr Exner, gestern war Halloween und St. Martin steht bereits vor der Tür. Nicht immer bleibt dabei alles heile, wer haftet dafür eigentlich?

Gerd Exner Privatpersonen müssen für alle Schäden haften, die sie anderen zufügen — und das unbegrenzt. Das können relativ niedrige Reinigungskosten für einen Anorak sein, aber auch Kosten für eine lebenslange Rente, wenn jemand bleibende Schäden erlitten hat. Hier kann eine private Haftpflichtversicherung weiterhelfen, die die Entschädigungskosten bis zur vertraglich vereinbarten Summe übernimmt.

Und wie sieht das bei vorsätzlich verursachten Schäden aus? Zum Beispiel ein abgetretener Außenspiegel?

Exner Vorsätzlich verursachte Schäden, wie sie sich oft an Halloween ereignen, werden natürlich nicht von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen. Eltern sollten daher ihre Kinder aufklären und darauf aufmerksam machen, wo die Grenzen des Spaßes liegen.

Worauf müssen Eltern noch achten?

Exner Wichtig ist, dass die Familienhaftpflicht-Versicherung auch Beschädigungen einschließt, die durch deliktunfähige Kinder unter sieben Jahren verursacht werden. Kinder in dem Alter müssen noch nicht für Schäden geradestehen.

Und was ist, wenn ein Kind beispielsweise beim St. Martin verletzt wird?

Exner Kommt es zum Unfall, dann greift die gesetzliche Unfallversicherung. Sie schützt, wenn der Umzug vom Kindergarten oder der Schule veranstaltet wird — und dann auch nur während der Veranstaltung sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg. Zudem gleichen die Leistungen einem Trostpflaster.

(jul)
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