Wesel/Düsseldorf Gericht äußert sich zu Streit um Senioren-WG in Bislich

Wesel/Düsseldorf · Selbst-verantwortete oder anbieter-verantwortete Wohnform? Vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht fand jetzt die mündliche Verhandlung statt.

 ARCHIV - 02.09.2009, Nordrhein-Westfalen, Leichlingen: Senioren sitzen auf einer Parkbank und halten ihre Gehstöcke. Foto: Oliver Berg/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

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Foto: dpa/Oliver Berg

In Bislich gibt es seit 2006 Jahren eine Vorzeige-Wohngemeinschaft, in der aktuell fünf Seniorinnen ein selbstbestimmtes Leben führen. Doch war die WG vor zwei Jahren von der Heimaufsicht des Kreises Wesel als „anbieter-verantwortet“ eingestuft worden. Dagegen hatte Vermieter Roland Lenneps, Chef des ambulanten Pflegedienstes „Miteinander“, Klage eingereicht. Vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht fand jetzt die mündliche Verhandlung statt. Am Ende fühlten sich beide Parteien irgendwie als Gewinner.

Auch wenn der Richter keine Entscheidung getroffen hat, so habe er der Auffassung der Kreisverwaltung recht gegeben, dass es sich derzeit nicht um eine selbst-verantwortete, sondern um eine anbieter-verantwortete Wohnform für Senioren handle, teilte der Kreis am Montag. Daher falle die Senioren-WG unter das Wohn- und Teilhabe-Gesetz (WTG) und damit auch in die Zuständigkeit der Heimaufsicht. „Laut der dem Gericht vorliegenden Vertragsunterlagen entscheidet der Anbieter und nicht die Bewohnerinnen, wer in die Wohngemeinschaft einzieht“, sagt Ulrich Petroff, Koordinator für den Bereich „Hilfen für ältere Menschen“ beim Kreis Wesel. „Dies ist aber eine Voraussetzung für die Einstufung einer WG als selbst-verantwortet.“ Und Kreisdirektor Ralf Berensmeier, der für das Thema Heimaufsicht zuständig ist, sagt: „Sowohl der erlassene Bescheid des Kreises Wesel als auch das bisherige Vorgehen der Heimaufsicht wurde vom Verwaltungsgericht mündlich grundsätzlich bestätigt.“ Das Verwaltungsgericht, so teilt der Kreis weiter mit, habe darüber hinaus den Hinweis gegeben, dass es im Falle einer Änderung der Vertragssituation zwischen Bewohnerinnen und Anbieter zu einer anderen rechtlichen Bewertung gelangen könnte. „Diese Voraussetzungen liegen aber aktuell nicht vor“, so Berensmeier weiter. Übersetzt heißt das aber: Wird Lenneps die WG-Satzung entsprechend ändern, wäre der Kreis künftig als Aufsichtsbehörde wohl nicht mehr zuständig.

Roland Lenneps selbst wollte sich gestern zu dem gesamten Fall gegenüber unserer Redaktion nicht äußern.

(kwn)
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