Häuser in Seelage Stadt lässt Schwarzbauten abreißen

Hamminkeln · Am Weikensee in Hamminkeln verrichtet der Bagger hinter Bäumen seine Arbeit: Drei von vier schmucken Häusern in schönster Seelage und mit Reetdach werden abgerissen. Der Grund: Sie wurden ohne Genehmigung gebaut. Nach Jahren der Verzögerungstaktik wurde nun ein Gerichtsurteil vollzogen.

Schwarzbauten in Hamminkeln
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Hinterm Weikensee und versteckt von Bäumen und Buschwerk ist der Bagger angerollt. Er reißt ein völlig intakt aussehendes Haus ein, das sich in schöner Wasserlage befindet. Bis Ende August sollen zwei weitere Häuser dort verschwinden, wo das Baurecht keine Wohnbauten zulässt. Mit dem Abriss setzt die Stadt ein viele Jahre altes Urteil durch. Vier Wochenendhäuser waren laut Gericht ohne Baugenehmigung errichtet worden. Durch juristische Einsprüche und weitere Verzögerungen im Verfahren war die harte städtische Maßnahme Abriss immer wieder aufgeschoben worden. Wie Bürgermeister Bernd Romanski am Dienstag sagte, habe der Bauherr lange auf Zeit gespielt. Zuletzt sei ihm das zweimal auferlegte Zwangsgeld "wohl zu teuer geworden". Die Vorgabe, ein Haus bis zum 30. Juni abzureißen, werde nun erfüllt, zwei weitere Bauten würden bis 31. August folgen. Den Mietern soll bereits gekündigt sein. Das vierte nicht genehmigte, doch nicht zu nah am Nachbargrundstück errichtete Haus sei ein "Grenzfall".

Um die Gebäude gab es ein langes politisches und juristisches Tauziehen. Immer wieder wurde nachgefragt, wie es mit der Umsetzung der gerichtlichen Entscheidung bei den Schwarzbauten am Weikensee ist. Stets wurde die Politik in den Ausschüssen beruhigt. Am See direkt an der B473 zwischen Hamminkeln und Ringenberg waren vor zwölf Jahren vier Wochenendhäuser mit Reetdach entstanden, bei denen die baurechtliche Zustimmung fehlte. Romanski hatte auf Anfrage der USD im Januar angekündigt, er werde noch in diesem Jahr eine Lösung finden. Im Hauptausschuss hatte er damals noch von den Möglichkeiten Abriss oder einvernehmliche Lösung gesprochen.

Der Bürgermeister sagte, er habe seitdem in mehreren Gesprächen mit dem Bauherrn deutlich gemacht, man werde die Abrissverfügung umsetzen. "Das Rathaus kann nicht die Gerichtsurteile ignorieren. Das Baurecht gilt für jeden. Es kann ja nicht sein, dass wir jeden Carport ordnungsbaurechtlich regeln, aber bei größeren Projekten wegschauen. Der Bürger hat ein Anrecht darauf, sich darauf verlassen zu können, was rechtlich gilt." Da dürfe es auch keine Rolle spielen, dass der Eigentümer Häuser vermietet habe - trotz geltender Urteile.

Die Stadt hatte früh eine Abrissverfügung erlassen, die schon 2008 vom Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt worden war. Auch das Amtsgericht Duisburg hatte 2012 in einem Zivilstreit den Rückbau der vier Häuser beschlossen. Das Urteil war vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt worden. Begonnen hatte die Bebauungsgeschichte 2004. Damals ersetzte der Eigentümer des im Außenbereich liegenden Grundstücks dort stehende Hütten durch vier Wochenendhäuser. Noch im Dezember 2004 war der Weiterbau untersagt worden, unter anderem wegen Bedenken, am Weikensee könne eine unerwünschte Splittersiedlung entstehen und weil der Mindestabstand von drei Metern zum Nachbargrundstück nicht eingehalten worden sei. 2008 nahm die Anordnung aus dem Rathaus, im Wohnpark am See vier Schwarzbauten abzureißen, rechtlich die erste Hürde. Dabei war auch die im Vorfeld offensichtlich unklare Bauordnung zur Sprache gekommen.

(RP)
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