Reiten Kürten im Visier des Fiskus

hünxe/Düsseldorf Jessica Kürten droht eine empfindliche Steuernachzahlung. Um weit mehr als 150000 Euro will das Finanzamt Dinslaken die absetzbaren Betriebsausgaben der irischen Weltklasse-Reiterin mit Wohnsitz in Hünxe aus den Jahren 2001 bis 2004 nach einer Betriebsprüfung kürzen. Mit diesem Paukenschlag begann gestern die Verhandlung gegen die 39-Jährige am Düsseldorfer Finanzgericht.

hünxe/Düsseldorf Jessica Kürten droht eine empfindliche Steuernachzahlung. Um weit mehr als 150 000 Euro will das Finanzamt Dinslaken die absetzbaren Betriebsausgaben der irischen Weltklasse-Reiterin mit Wohnsitz in Hünxe aus den Jahren 2001 bis 2004 nach einer Betriebsprüfung kürzen. Mit diesem Paukenschlag begann gestern die Verhandlung gegen die 39-Jährige am Düsseldorfer Finanzgericht.

Zur Steuerminderung machte Kürten die Betriebsausgaben in Deutschland geltend, während sie Steuern für ihre Einnahmen aus dem Ausland wegen des so genannten Doppelbesteuerungsabkommens nicht hier abführte. Genau darin sieht das Dinslakener Finanzamt, das das Verfahren gegen sie einleitete, den springenden Punkt. In der dreistündigen mündlichen Verhandlung hatten Vertreter beider Parteien gestern die Möglichkeit, ihre Standpunkte zu erläutern. In Abwesenheit der Irin, die derzeit bei einem Turnier in Oslo startet, blieben die Fronten verhärtet. Zu unterschiedlich ist die Argumentation im zentralen Streitfall, den Einnahmen bei großen Turnieren im Ausland.

Je nach Vereinbarung mit den Besitzern der Pferde, mit denen sie die Turniere bestreitet, erhält Kürten Anteile an den Platzierungsprämien. Für das Finanzamt ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Pferde nicht ständig im Ausland sind, sondern zwischen den Turnieren auf Kürtens Hof in Hünxe trainiert, gepflegt und versorgt werden. Das allein wäre schon Grund genug, einen gewissen Anteil der absetzbaren Betriebsausgaben zu kürzen. Anders werteten dies Kürtens Vertreter, die darauf verwiesen, dass die Ausgaben für die Pferde im Ausland bereits mitverrechnet würden. Sie boten an, sich auf eine fixe Kürzungssumme von zwei Prozent einzulassen, was die Gegenseite aber direkt ablehnte. Den Berechnungen des Finanzamts zufolge müsste die Summe zwischen 8,8 und 15,7 Prozent liegen.

Nun wird die Anklageschrift vorbereitet, ehe weiter verhandelt wird. Wie sie im Vorfeld erklärte, behält sich Kürten vor, wegen des Tatbestands der Kreditgefährdung gegen das Finanzamt zu klagen. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Mitarbeiter des Finanzamtes hat sie bereits eingereicht.

(RP)
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