Wesel Späte Strafe für harte Schläge

Wesel · Bewährung: Fünf Jahre nach der Tat musste sich gestern ein inzwischen 24-jähriger Mann wegen mehrerer Prügeleien vor Gericht verantworten. Er war verschollen. Nun hat er wieder Boden unter den Füßen.

Wesel/Hamminkeln "Lang, lang ist's her", brachte es Richter Ollesch auf den Punkt. Es war wirklich ein ungewöhnlicher Fall, den er gestern mit zwei Schöffen vor dem Jugendgericht zu verhandeln hatte. Denn was Simon N. (24) angelastet wurde, hatte sich bereits in den Jahren 2005 und 2006 ereignet. Es ging um vier Fälle von schwerer Körperverletzung, die Richter Ollesch in die Schublade "übliche Alkohol-Prügelei-Geschichte" einordnete. Der 24-Jährige kam mit einer Bewährungsstrafe davon.

Am 11. September 2005 war der heute 24-jährige Angeklagte auf einer Scheunenparty in Loikum in eine Schlägerei verwickelt, in dessen Verlauf er einem Opfer, das bereits am Boden lag, gegen Kopf und Oberkörper getreten hat. Auf dem späteren Heimweg eskalierte die Lage erneut. Gesichtsverletzungen und ein Nasenanbruch waren die Folge.

In Pastors Gräfte geschlagen

In etwa das gleiche Drama ereignete sich bei einer Karnevalsfete an Rosenmontag 2006 im Saal Hoffmann in Dingden. Hier war es ebenfalls zu einer Schlägerei gekommen. Diesmal war Mark M., der als Zeuge vor Gericht erschien, vom Angeklagten angegangen worden. Auch draußen ging der Angeklagte noch mal auf Mark M. los und versetzte ihm einen solchen Schlag, dass dieser in Pastors Gräfte fiel.

Alle Taten, so wurde deutlich, standen im Zusammenhang mit übermäßigem Alkoholkonsum. So wurde beim Angeklagten nach der Rosenmontagsprügelei ein Blutalkoholwert von 1,33 Promille gemessen. Dass es erst jetzt zur Verhandlung kam, lag daran, dass der Angeklagte drei Jahre untergetaucht war, wahrscheinlich auf der Straße lebte, bis die Polizei den per Haftbefehl gesuchten Mann schließlich in Gelsenkirchen festnahm.

Die verstrichene Zeit machte die Urteilsfindung nicht einfacher, weil auch die Zeugen sich nicht mehr gut an den Tathergang erinnern konnten. Dass es zu diesen Prügeleien gekommen war, bestritt der Angeklagte jedoch nicht.

Die Taten fielen in die "dunkle Zeit" des Mannes, der aufgrund der Drogenabhängigkeit seiner Eltern 13 Jahre im Dingdener Kinderhaus gelebt hatte. Diese Zeit sei allerdings vorbei, beteuerte er. Sein Vater sei mittlerweile zum Halt geworden. Ihm hat es Simon N. auch zu verdanken, dass er seit August als fest angestellter Gerüstbauer arbeitet. Das Gericht entschied auf eine zweijährige Bewährungsstrafe und ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro für das Opfer.

(RP)
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