Skandal um Ölpellets Keine Ermittlungen gegen Kreis-Mitarbeiter

Kreis Wesel · Es geht um 30.000 Tonnen illegal entsorgter Raffinerierückstände, umgangssprachlich Ölpellets genannt. Welche Rolle spielte hier der Kreis Wesel?

 Nottenkämper-Deponie in Schermbeck.

Nottenkämper-Deponie in Schermbeck.

Foto: Helmut Scheffler

Die Kreisverwaltung von Landrat Ansgar Müller (SPD) hat am Freitag mitgeteilt, dass es keinen Anfangsverdacht gegen einen ihrer Mitarbeiter wegen des Ölpellet-Skandals bei Nottenkämper gebe. Anlass war unter anderem eine Anfrage unserer Redaktion am Freitag, nachdem sich zuvor der Rechtsausschuss des NRW-Landtags am Mittwoch mit dem Skandal und der Rolle des Kreises Wesel befasst hatte.

Es geht um 30.000 Tonnen illegal entsorgter Raffinerierückstände, umgangssprachlich Ölpellets genannt. Ein ehemaliger Prokurist von Nottenkämper, Ingo L., hatte einem persönlich haftenden Gesellschafter von Nottenkämper vorgeworfen, einen führenden Mitarbeiter im Kreishaus bestochen zu haben, um laxere Kontrollen zu erwirken. Hierzu hatte der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Duisburg einen umfassenden Bericht für den Rechtsausschuss vorgelegt, aus dem im Kern hervorgeht, dass die Vorwürfe des Ingo L. zu inkonkret und die Taten ohnehin verjährt seien. Mangels tatsächlicher Anhaltspunkte für strafbare Handlungen seien keine Ermittlungen aufgenommen worden.

Im Bericht des Oberstaatsanwalts geht es unter anderem um ein Vorermittlungsverfahren wegen Bestechung und Bestechlichkeit im Amt gegen den persönlich haftenden Gesellschafter und den Mitarbeiter der Kreisverwaltung Wesel. Die Frage der Bestechlichkeit hatte nach verschiedenen Presseberichten im Raum gestanden. Die Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft sollten feststellen, ob ein Anfangsverdacht gegen einen Kreismitarbeiter besteht. „Dies ist laut dem Bericht nicht der Fall“, betont nun der Kreis Wesel. Unsere Redaktion hatte Ansgar Müller am Freitagmittag einen Fragenkatalog zugesandt. Der Landrat reagierte mit einer offiziellen Pressemitteilung.

In der jetzt vorliegenden Stellungnahme des Kreises heißt es: „Dem Kreis Wesel liegen nach wie vor keine Unterlagen der Staatsanwaltschaft zu diesem Themenkomplex vor. Daher wird er nun Akteneinsicht beantragen und, wenn er diese bekommt, die Akten einer gründlichen Prüfung unterziehen. Sollte sich hieraus ergeben, dass dienstrechtliche Maßnahmen gegen einen Mitarbeiter der Kreisverwaltung erforderlich sind, wird die Kreisverwaltung diese einleiten.“

(sep)
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