Bürger sollen Blockaden entfernen Debatte über Schermbecks Seitenstreifen

Schermbeck · Die Gemeinde Schermbeck hat beobachtet, dass immer häufiger Bürger den Seitenstreifen vor ihrem Grundstück blockieren, um zu verhindern, dass Autos darüber fahren. Nun befasst sich der Bauausschuss mit dieser Frage.

 Große Steine und Steckpfosten sollen Privatleute auf ihre Kosten entfernen müssen, findet die Gemeinde.

Große Steine und Steckpfosten sollen Privatleute auf ihre Kosten entfernen müssen, findet die Gemeinde.

Foto: Helmut Scheffler

Mit der illegalen Nutzung von Rand- und Seitenstreifen von Wirtschaftswegen durch Anlieger befasst sich der Bau-, Liegenschafts-, Wirtschaftsförderungs- und Tourismusförderungsausschuss in seiner nächsten öffentlichen Sitzung, die am kommenden Donnerstag um 16 Uhr im Ratssaal stattfindet.

Etwa 150 Kilometer lang sind die Wirtschaftswege in den Schermbecker Außenbereichen, die der Gemeinde Schermbeck gehören. Diese Wirtschaftswege dienen nicht nur der Erschließung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie von Wohn-, Hof- und anderen Gebäuden. Manche Wirtschaftswege dienen als Wander- oder Fahrradweg sowie als Reitwege.

Die Wirtschaftswege haben in den meisten Fällen einen 3,50 Meter breiten asphaltierten Fahrstreifen. Daneben befinden sich Seitenstreifen/Banketten mit unterschiedlicher Breite und Böschungsneigung sowie Seitengräben, die der Entwässerung dienen.

„Vermehrt ist zu beobachten, dass angrenzende Anlieger auf den im Gemeindeeigentum stehenden Seitenstreifen selbst Überfahrthindernisse positionieren, ohne die erforderliche Genehmigung zu beantragen“, teilt das Bauamt mit und nennt als Beispiele größere Steine, Heckenanpflanzungen, Blumenkübel, Steckpfosten und Absperrbänder. Die Motive der Anwohner hierfür seien unterschiedlich. Manche wollten einen geschlossenen Grasbestand erhalten, andere wollten das Parken von Autos verhindern, Manche wollten die Fahrbahn verengen, um dadurch eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen.

Begleiteffekt ist teilweise, dass durch diese privaten Maßnahmen der Verkehr verstärkt den jeweils gegenüberliegenden Seitenstreifen in Anspruch nimmt, wodurch die dort vermehrt entstehenden Schlaglöcher oder Schäden häufiger durch die Gemeinde zu beseitigen sind. „Die Erkennbarkeit dieser Überfahrthindernisse“,so die Gemeindeverwaltung, „ist im Vergleich zu den nach der Straßenverkehrsordnung zugelassenen Kennzeichnungen häufig schlechter, insbesondere, wenn nebelige, regnerische Witterung oder Schneefall Ortsunkundigen die rechtzeitige Sicht auf diese Gegenstände erschweren. 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass für den Begegnungsverkehr von Fahrzeugen oder für den Überholverkehr ein seitlicher Mindestabstand einzuhalten ist. Dazu benötigt man das Ausweichen auf den Seitenstreifen. Ähnliches gilt für Kraftfahrzeuge mit einer größeren Bemessung. Dazu zählen Lastwagen für die Ver- und Entsorgung ebenso wie die Feuerwehr, Schulbusse und landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Überbreite. „Die weitgehend uneingeschränkte Nutzung der Seitenstreifen ist somit wesentlicher Bestandteil des zu sichernden Gemeingebrauches“, stellt die Verwaltung fest.

Den Politikern wird vorgeschlagen, dass ungenehmigte Sperrungen von Teilen der Seitenstreifen beseitigt werden. Dazu soll zunächst eine Darstellung des Problems in den öffentlichen Medien gegeben werden.

Nach zwei Monaten sollen die Verursacher von Befahrungshindernissen auf Wegeseitenstreifen, also den Seitenstreifen, aufgefordert werden, die Hindernisse auf eigene Kosten zu entfernen. Anträge auf Genehmigung dieser Befahrungshindernisse sollen nur im rechtlich zwingend gebotenen Umfang genehmigt werden.

(hs)
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