Wesel Schokoticket: Fakten zum Fahrschein-Wechsel

Wesel · Der Rat hat entschieden, dass ab August das ungeliebte Schokoticket eingeführt wird. Der Zeitpunkt zum Wechsel der Karten in den Ferien ist denkbar ungünstig. Grund dafür ist die Terminplanung des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR), der die entscheidende Sitzung erst in der letzten Schulwoche hat. Die RP fasst die wichtigsten Fragen und Fakten zum Ticket zusammen.

 Berechtigte Schüler bekommen im August das Schokoticket. Archiv

Berechtigte Schüler bekommen im August das Schokoticket. Archiv

Foto: Berns, Lothar

Was müssen die Eltern machen? Spätestens morgen soll es in allen Weseler Schulen einen Aushang geben, der über den aktuellen Stand informiert. Außerdem sollen Infoflyer ausgelegt werden. Die Eltern der rund 1900 freifahrtsberechtigten Schüler erhalten frühestens nach dem 6. Juli ein persönliches Anschreiben inklusive Anmeldeformular des RVN. Das Formular muss ausgefüllt und so schnell wie möglich an die Stadt zurückgeschickt werden.

Was müssen die Kinder machen? Für sie ist wichtig, dass das Azubi-Ticket am 9. Juli seine Gültigkeit verliert. In den Ferien dürfen sie also damit nicht mehr fahren. Wegwerfen sollten die Schüler die Buskarte allerdings nicht. Denn da es das Schokoticket erst nach den Ferien gibt, sollen die Kinder die alte Karte im neuen Schuljahr erst einmal mitnehmen. Erhard Wolf vom VRR hat allerdings zugesagt, dass in den ersten Tagen nicht kontrolliert wird. Kinder, der Grundschule, die auf weiterführende Schulen wechseln, dürfen erst einmal ohne Karte in den Bus steigen. Sie bekommen das Ticket dann zusammen mit den anderen Schülern.

Was wird es kosten? Das Schokoticket kostet zwölf Euro im Monat, für Geschwister müssen sechs Euro bezahlt werden. Sechs Euro kostet das Schokoticket auch für freifahrtsberechtigte Grundschüler, von denen es in Wesel nur ganz wenige gibt.

Wo gilt es? Das Schokoticket gilt im sogenannten VRR Nord — also in den Kreisen Wesel und Kleve sowie in Duisburg und Oberhausen. Fahren dürfen die Schüler rund um die Uhr. Auch nach Bocholt kann mit dem Ticket gefahren werden, weil hier die Regelung gilt, dass die Karte auch auf Linien benutzte werden darf, die ins Tarifgebiet hineinführen. Im Unterschied zum Azubi-Ticket darf aber keine Begleitperson kostenlos mitfahren. Auch ein Fahrrad darf man mit dem Schokoticket nicht mitnehmen. Auch das war mit der im Februar eingeführten Azubi-Karte möglich.

Gibt es noch eine Chance, die Einführung zu verhindern? Theoretisch schon. Die endgültige Entscheidung trifft der VRR-Verwaltungsrat am 4. Juli. Allerdings sind in dem Gremium außer den Landräten der Kreise Wesel und Kleve keine Delegierten vom Niederrhein vertreten. Beschlussvorschlag ist, das für Eltern kostenfreie Azubi-Ticket nicht mehr für Schüler zuzulassen. Es gilt als unwahrscheinlich, dass der Verwaltungsrat dagegen stimmt. Da geben sich in Wesel Politik und Verwaltung keiner Illusion hin. Denn hier stehen die Interessen der Ballungsräume im Vordergrund.

(RP)
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