Gastronom ärgert sich über Kreisverwaltung Streit um Wohnmobilstellplatz in Gahlen

Gahlen · Erst genehmigt und dann zurückgenommen: Die Bauaufsicht des Kreises Wesel überrascht und verärgert einen Gahlener Bürger. Es geht um einen Wohnmobilstellplatz, den der Kreis als Campingplatz bezeichnet. Jetzt ist es ein Fall für die Juristen.

 Auf dieser Fläche (A) zwischen dem bebauten Gahlener Ortskern und dem Bebauungsplangebiet Nr. 25 (Sondergebiet Landhandel) möchte der Gahlener Gastwirt Friedrich Holtkamp einen Wohnmobilstellplatz errichten. Der Kreis zog die Genehmigung zurück.

Auf dieser Fläche (A) zwischen dem bebauten Gahlener Ortskern und dem Bebauungsplangebiet Nr. 25 (Sondergebiet Landhandel) möchte der Gahlener Gastwirt Friedrich Holtkamp einen Wohnmobilstellplatz errichten. Der Kreis zog die Genehmigung zurück.

Foto: Helmut Scheffler

Gaststättenbetreiber Friedrich „Fredo“ Holtkamp genießt in Gahlen den Ruf, ein ruhiger und zurückhaltender Bürger zu sein. Doch was ihm der Kreis Wesel in den vergangenen Monaten beschert hat, ärgert ihn maßlos. Es geht um einen Wohnmobilstellplatz, in dem der Kreis plötzlich einen Campingplatz sieht. Es geht letztlich auch um viel Geld, das der Gastronom investiert hat. Alles umsonst?

Zur Vorgeschichte: Die Gemeinde Schermbeck bemüht sich seit Jahren vergeblich, auf eigenen Flächen einen Wohnmobilstellplatz zu errichten. Im September 2012 sprach sich der gemeindliche Wirtschaftsförderungsausschuss für einen zentrumsnahen Wohnmobilstellplatz in Schermbeck aus. Ein privater Investor sollte gesucht werden. „Studien belegen schließlich, dass die Kaufkraft für Kommunen erheblich steigt. Im Schnitt lassen Wohnmobilisten rund 49 Euro pro Tag und Person in der Stadt bzw. Gemeinde“, waren damals die Argumente der Befürworter. Auch die Schermbecker Werbegemeinschaft begrüßte damals schriftlich ausdrücklich das Vorhaben, einen Wohnmobilstellplatz zu schaffen.

Während es in den zurückliegenden acht Jahren seitens der Kommune nicht gelungen ist, einen Wohnmobilstellplatz anzulegen, hat der Gahlener Gaststättenbesitzer Friedrich Holtkamp als Unternehmer versucht, einen solchen Wohnmobilstellplatz zu bekommen. „Das Vorhaben ist für den betrieblichen Erhalt beziehungsweise für die weitere Entwicklung wichtig“, argumentiert Friedrich Holtkamp und verweist auf die in den Jahren 2021 bis 2023 ersatzlose Schließung der Kanalbrücke. Dies werde zu einem Kundeneinbruch führen.

Am 21. Juni 2018 stellte er beim Fachdienst 63 Bauen und Planen des Kreises Wesel eine Bauvoranfrage zur Errichtung von 17 Transit-Wohnmobilstellplätzen auf einer ihm gehörenden 1063 Quadratmeter großen Fläche an der Kirchstraße. Sechs Tage später, am 27. Juni 2018, kam vom Kreis Wesel die Eingangsbestätigung.

Viereinhalb Monate nach dem Eingang der Bauvoranfrage bat der Kreis die Gemeinde Schermbeck um eine Stellungnahme. Bereits drei Tage später teilte die Gemeinde dem Kreis mit, dass keinerlei Bedenken bestünden.

Auf der Basis der eingereichten Bauvorlagen und des erteilten gemeindlichen Einvernehmens erteilte der Kreis Wesel am 20. März 2019 einen positiven Bauvorbescheid für die Errichtung von 16 Transit-Wohnmobilstellplätzen zur Erweiterung des vorhandenen gastronomischen Stellplatzes. Als Auflagen wurden erteilt: „Die vorhandenen Gehölze auf dem Grundstück sind zu erhalten. Der Eingriff in die Grünlandfläche ist durch Schaffung einer neuen Grünlandfläche (Umwandlung von Acker in Grünland) auszugleichen.“

Diese Standardformulierung ist für Bauherren stets der Moment, in dem sie mit differenzierten Planungen des Projektes beginnen können. Friedrich Holtkamp reichte daraufhin den Bauantrag zur Errichtung von Transitstellplätzen ein. Dazu gehörte auch ein Artenschutzgutachten, dessen Erstellung 2500 Euro kostete. Hinzu kommen die Kosten für Architektenleistungen.

Während Friedrich Holtkamp anfragenden Wohnmobilnutzern für die Saison 2020 einen Stellplatz während einer Tagung im Café Holtkamp in Aussicht stellte, entschloss sich der Kreis Wesel allerdings überraschend zu einer Kehrtwendung. Drei Monate nach seinem Bauantrag erhielt Holtkamp am 18. November 2019 vom Kreis Wesel eine „Rücknahme des Bauvorbescheides.“ Der zuständige Mitarbeiter beim Kreis wies zwar ausdrücklich auf „die planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorbescheids“ hin. Die Planung sei nicht mit der geltenden Rechtslage vereinbar. Als Begründung gibt der Kreis Wesel an, „dass es sich gemäß „Camping- u. Wochenendplatzverordnung (CW VO) bei der von Ihnen geplanten baulichen Anlage um einen Campingplatz handelt, da hier der Wohnmobilstellplatz von Ihnen als privatem Betreiber – und nicht von der Gemeinde Schermbeck – geführt werden soll.“

Trotz seines Ärgers musste Friedrich Holtkamp über die Begründung auch schmunzeln. Sein Antrag auf Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes wird beim Kreis Wesel umdefiniert zum Antrag auf einen Campingplatz, weil er ein Privatmann ist. Ein Campingplatz sei aber an dieser Stelle für einen Privatmann nicht möglich, wohl aber für eine Gemeinde. „So kann man Betriebe auch kaputtmachen“, sagt der Gastronom.

„Wir haben zu keinem Zeitpunkt einen Campingplatz beantragt“, stellt Holtkamp fest und wundert sich umso mehr, dass der Kreis jetzt nur noch von einem Campingplatz spricht. Dem Hinweis der Kreisverwaltung, bis zum 10. Januar 2020 Widerspruch einlegen zu können, ist Friedrich Holtkamp nachgekommen. Ein Rechtsanwalt wurde eingeschaltet. Der hat inzwischen deutlich gemacht, dass nach der Durchsicht des gesamten Verwaltungsvorgangs nicht nachvollziehbar sei, „aus welchem Grund hier von einem Campingplatz ausgegangen wird.“ Es sei nicht beantragt worden, die für einen Campingplatz notwendigen Anlagen – wie Waschräume und Toiletten – errichten zu dürfen.

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