Diskussion im Umweltausschuss Schermbeck Grundwasser: Politik beklagt ,Antragstaktik’

Schermbeck · Die Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW) möchte weitere 30 Jahre lang Grundwasser in der Uefter Mark fördern. In mehreren Punkten hat die Politik im Umweltausschuss nun Bedenken geäußert.

    2980 Kilometer  Rohrnetz: Das   Versorgungsgebiet  der RWW

2980 Kilometer Rohrnetz: Das Versorgungsgebiet der RWW

Foto: RWW

Ein Antrag zur Grundwassergewinnung durch die Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW) in der Brunnengalerie in der Uefter Mark sorgt für Gegenwind in der Schermbecker Politik. Einstimmig wurden im Umweltausschuss jetzt mehrere Anregungen zum Förderantrag abgegeben, die nun in das Genehmigungsverfahren einfließen sollen. Darum geht es: Konkret will die RWW per Antrag eine wasserrechtliche Bewilligung in der Uefter Mark für eine weitere Periode von 30 Jahren. Die letzte Bewilligung erteilte die Bezirksregierung Münster am 5. August 1988. Diese Bewilligung lief am 4. August 2018 ab.

Im neuen Antrag der RWW geht es um die Bewilligung zur jährlichen Gewinnung von acht Millionen Kubikmetern Grundwasser zur öffentlichen Trinkwasserversorgung. Dies bedeutet eine Reduzierung der bislang maximal genehmigten Entnahmemengen um drei Millionen Kubikmeter pro Jahr (m³/a). Diese Entnahmemenge wurde in den vergangenen Jahren jedoch nicht in voller Höhe ausgeschöpft. Über die gesamte aktuelle Wasserrechtsperiode (1988 bis 2018) wurden im Mittel knapp neun Millionen m³/a in der Uefter Mark gefördert.

Die Gemeinde Schermbeck fordert die Bezirksregierung Münster nun auf, auch die Fördergenehmigung für die Brunnengalerie Holsterhausen zeitlich zu begrenzen und dabei dieselben Fristen wie für die Uefter Mark festzulegen. Das sei angesichts des gemeinsamen Grundwasserhorizontes sinnvoll. Zudem lägen beide Galerien im selben Wasserschutzgebiet. Nicht einverstanden ist Schermbeck mit einer geplanten Verlagerung der Fördermengen. Laut Antrag sollen in der Uefter Mark 500.000 m³/a weniger gefördert werden, im selben Umfang aber mehr Grundwasser in der Brunnengalerie Holsterhausen gefördert werden. Das wird seitens der Politiker als „Antragstaktik“ bewertet.

Ein drittes Gegenargument leitet die Gemeinde von jüngeren Erkenntnissen zum Klimawandel ab. Für die hiesige Region werden für die nächsten Jahrzehnte 15 bis 20 Prozent weniger Niederschläge erwartet. Die Gemeinde geht daher von längeren Phasen ohne eine Regenwasserspeisung der wasserführenden Bodenschichten aus. Daraus wurde folgende Formulierung abgeleitet: „Die Gemeinde fordert eine Reduzierung der gegenwärtigen Fördermenge zur jeweiligen Brunnengalerie um 20 Prozent.“ Das würde bedeuten, dass die Fördermenge in beiden Galerien zusammen von 23,2 auf 18,6 m3/a zurückgenommen werden müsste. Dadurch würde auch die Beschleunigung der Grundwasserströme reduziert und dadurch das Risiko eines Schadstoffeintrags in den genutzten Kern des Grundwasserkörpers verringert.

Die Gemeinde verweist in der Stellungnahme darauf hin, dass in den vergangenen 30 Jahren die natürlichen Wasserläufe im Wasserschutzgebiet und seinem Randbereich deutlich weniger Wasser führten. Insbesondere seien der Mühlenbach in den Ortsteilen Overbeck und Schermbeck, der Bergerbach im Ortsteil Schermbeck und der Rehrbach/Mühlenbach im Ortsteil Gahlen betroffen. Der obere Schermbecker Mühlenteich und der Teich an der Gahlener Bruchmühle würden nur noch an einzelnen Tagen im Jahr einen geringen Wasserstand führen.

Alle Unterlagen liegen zwischen 28. Januar und 28. Februar im Schermbecker Rathaus aus. Infos dann auch auf www.brms.nrw.de/go/verfahren

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