Schermbeck Resolution zu giftigen Pellets kommt in den Rat

Schermbeck · Aufgeschreckt durch die illegalen Ablagerungen von hochgiftigen Abfällen in einer lediglich als Ablagerung ausgewiesen Teilfläche der Firma Nottenkämper und durch nicht greifende Kontrollsysteme soll jetzt auch die Gemeinde Schermbeck aktiv werden.

 Auf die Sondermülldeponie des Regionalverbandes Ruhrgebiet (im Vordergrund) und auf die Abgrabungen und Deponien der Firma Nottenkäper (im Hintergrund und links) bezieht sich die geplante Resolution des Gemeinderates.

Auf die Sondermülldeponie des Regionalverbandes Ruhrgebiet (im Vordergrund) und auf die Abgrabungen und Deponien der Firma Nottenkäper (im Hintergrund und links) bezieht sich die geplante Resolution des Gemeinderates.

Foto: Helmut Scheffler

Zur „Wahrung von kommunalen Belangen gegenüber den Betreibern von Deponien in Schermbeck-Gahlen und im unmittelbar angrenzenden Hünxe-Gartrop“ möchte der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung am 10. Oktober eine Resolution erstellen.

Zur Begründung verweist Gerd Abelt als Leiter des Fachbereiches 4 darauf, dass „die Einwohner, ihre Privatgrundstücke und die Landschaft in diesem Bereich seit 1980 ununterbrochen den Einwirkungen der Ablagerung/Aufschüttung von Deponiestoffen der Klasse III bzw. I ausgesetzt sind.“ Die Planungen ließen erkennen, dass auch für die nächsten Jahrzehnte in diesem Bereich der Abgrabungs- und Deponiebetrieb fortgesetzt werden solle. „In den vergangenen 38 Jahren“, so Abelt, „waren insbesondere die unmittelbaren Anwohner unter anderem durch Brände auf den Deponiegeländen, genehmigungsüberschreitende Annahmen von eingelagerten Stoffen und anderen unerwarteten Ereignissen in besonderer Weise beansprucht“.

So recht vertraut die Schermbecker Verwaltung den Kontrollen der beteiligten Behörden nicht mehr, wie aus der schriftlichen Formulierung von „Bemühungen“ der Behörden hervorgeht. Deshalb will sie erreichen, dass künftig die Gemeinde Schermbeck stärkeren Einfluss auf die Kontrollen nehmen kann, um einen umweltverträglichen Deponiebetrieb zu erreichen. „Als Standortgemeinde bzw. unmittelbar angrenzende Gemeinde in Hauptwindrichtung“, so Abelt, „ist eine unmittelbare Betroffenheit zu erkennen.“ Zudem habe die Gemeinde als Standortkommune keine rechtlichen Befugnisse, sodass eine Resolution die einzige Möglichkeit sei, seinen Forderungen Ausdruck zu verleihen. In der Resolution soll die Verwaltung mit fünf Aufgaben beauftragt werden. In einem ersten Schritt soll in Anfragen an die Deponiebetreiber und an die zuständigen Behörden geklärt werden, ob bislang gering strahlender Abfall abgelagert wurde, wie er beispielsweise beim Rückbau von Atomkraftwerken anfällt, oder künftig abgelagert werden soll.

Die Verwaltung soll beauftragt werden, bei den Betreibern von Deponien in Gahlen anzufragen, ob man freiwillig und im jährlichen Abstand Kontrollen der Deponien durch unabhängige Umweltverbände zulassen wird. Unabhängige externe Institutionen sollen prüfen. Die Resolution sieht in einem vierten Punkt vor zu erreichen, dass die zuständigen Behörden eine Luftmessstation im Heisterkamp aufstellen, welche neben den deponietypischen Schadstoffen auch ein Monitoring zur radioaktiven Belastung ermöglicht. Im letzten Punkt sollen das Ruhrparlament, der Kreis Wesel und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) aufgefordert werden, auf die Ausweisung von Naturschutzgebieten auf den Flächen der Deponieanwohner zu verzichten.

Die Gemeinde möchte ein deutliches Signal setzen, erklärt Abelt, „dass ihre Liegenschaften nicht über naturschutzrechtliche Beschränkungen im (Beleihungs-) Wert deutlich reduziert und einem besonderen gesetzlichen Vorkaufsrecht unterworfen werden sollen“.

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