Ratssitzung noch im Dezember Was im Gleichstellungsplan von Schermbeck steht
Schermbeck · In der nächsten Ratssitzung am 14. Dezember entscheidet die Politik über einen Gleichstellungsplan für Schermbeck. Er sieht diverse Maßnahmen vor, die die Gleichberechtigung fördern sollen. Welche das sind.
Nachdem der Haupt- und Finanzausschuss in seiner letzten Sitzung einstimmig dem Gemeinderat empfohlen hat, den Gleichstellungsplan der Gemeinde Schermbeck für den Zeitraum von 2023 bis 2027 zu beschließen, kann man davon ausgehen, dass dieser Gleichstellungsplan die Zustimmung des Rates erhalten wird. Er wird voraussichtlich am 15 Dezember in Kraft treten.
Der vom Fachbereich 1 (Zentrale Dienste) erstellte Gleichstellungsplan soll bei der Erfüllung der Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsangeboten von Frauen sowie Männern in der Gemeindeverwaltung als Grundlage für die Umsetzung und Zielerreichung dienen.
Die Bestandsaufnahme vom 30. September 2022 hat ergeben, dass insgesamt 110 Personen bei der Gemeinde Schermbeck beschäftigt sind, und zwar genau 55 Frauen und 55 Männer. Betrachtet man die Beamten und Tarifbeschäftigten getrennt, so liegt der Frauenanteil bei den Beamten und Beamtinnen bei 31 Prozent, bei den Tarifbeschäftigten bei 53 Prozent. Von den 110 Beschäftigten sind 72 Prozent in Vollzeit, 28 Prozent in Teilzeit tätig. Die Gemeinde Schermbeck ermöglicht den Beschäftigten unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange die unterschiedlichsten Teilzeitmodelle, sodass auch unterhälftige Beschäftigungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf möglich sind.
Aktuell beschäftigt die Gemeinde Schermbeck 13 Beamtinnen und Beamte. Hierbei handelt es sich um vier Frauen und neun Männer. Eine weitere Beamtin befindet sich derzeit in der aktiven Phase der Altersteilzeit.
Bei der Gemeinde Schermbeck waren zum Stichtag 30. September 2022 insgesamt 97 Tarifbeschäftigte angestellt. Hierbei handelt es sich um 46 Frauen und 51 Männer. Derzeit befinden sich sieben Beschäftigte in Ausbildung: zwei Straßenanwärter, vier Verwaltungsfachangestellte, ein Kaufmann für Digitalisierungsmanagement.
Im Gleichstellungsplan werden auch unterrepräsentierte Bereiche festgestellt. Frauen sind in den höheren Besoldungsgruppen B 3, A 13, A 12 sowie A 11 unterrepräsentiert. Bei der Besoldungsgruppe B 3 handelt es sich um den Bürgermeister, der durch eine Wahl sein Amt erlangte. Eine Stellenbesetzung liegt hier nicht im Ermessen der Behörde.
Bei den Tarifbeschäftigten in den Entgeltgruppen E12, E 11 sowie E 6 – E 8 gibt es eine Unterrepräsentanz der Frauen. In den Entgeltgruppen E 11 sowie E 6 sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, die stark technische bzw. manuell geprägte Tätigkeiten ausüben. In den Entgeltgruppen 3, 9a, 9b, 9c ist der Frauenanteil deutlich erhöht. Hier werden überwiegend klassische Verwaltungstätigkeiten ausgeführt.
Der Gleichstellungsplan 2023-2027 beschreibt einige Ziele und Maßnahmen. Im Bereich der Personenauswahl soll versucht werden, den Anteil von Frauen in höher dotierten Stellen zu erhöhen. Bei Ausschreibungen von Stellen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, soll hinzugesetzt werden: „Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.“ Jede Stelle wird in Teilzeit ausgeschrieben; dies gilt auch für Leitungsstellen. Unzulässig sollen Fragen sein, die geeignet sind, diskriminierend zu sein, insbesondere nach dem Familienstand, einer bestehenden oder geplanten Schwangerschaft oder Elternzeit.
Frauen sollen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig in Führungsfunktionen gebracht werden, sofern Frauen in diesen Funktionen unterrepräsentiert sind. Frauen wird die Teilnahme an der Führungskräfteschulung „In Zukunft führen“ angeboten.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll gestärkt werden. Sie soll auf allen Stellen und in allen Bereichen möglich sein, dies gilt auch für Führungs- und Leitungsaufgaben und in Bereichen mit Schichtdienst. Teilzeitbeschäftigten sind die gleichen Fortbildungschancen einzuräumen wie Vollzeitbeschäftigten. Die Vorgesetzten stellen sicher, dass Beschäftigte in der Elternzeit bzw. im Sonderurlaub über wichtige Veränderungen in ihrem Aufgabenbereich informiert werden.
Bei der internen wie externen dienstlichen Kommunikation ist die geschlechtergerechte Sprache zu beachten. Auf Vordrucken und Formulare sind geschlechterneutrale Personenbezeichnungen zu verwenden.
„Gesundheitsangebote sind insbesondere für Frauen von Bedeutung, da sie häufig Doppelbelastungen durch berufliche Tätigkeit und familiäre Verpflichtungen tragen“, heißt es in dem Gleichstellungsplan. Nicht nur in ihrer Lebenserwartung, sondern auch in ihrem gesundheitsbezogenen Verhalten und in ihren Krankheitsprofilen würden sich Frauen und Männer unterscheiden. Die Gleichstellungsbeauftragte soll die Beschäftigten sensibilisieren, mindestens einmal jährlich zu personengruppenspezifischen Vorsorgeuntersuchungen zu gehen.
Der Gleichstellungsplan fordert einen fairen Umgang ein. Benachteiligungen und Belästigungen am Arbeitsplatz aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität werden nicht akzeptiert. Die Gemeindeverwaltung verpflichtet sich, Hinweisen auf sexuelle Belästigung oder Mobbing nachzugehen und durch geeignete Maßnahmen ein belästigungsfreies Arbeitsklima zu schaffen sowie darauf hinzuwirken, dass sexuelle Belästigung oder Mobbing am Arbeitsplatz unterbleibt.