Warnung vor Eigeninitiative Schermbeck erklärt Aufnahme-Regeln für Flüchtlinge

Schermbeck · Die Gemeinde Schermbeck warnt hilfsbereite Bürger davor, Flüchtlinge in Eigeninitiative aus den ukrainischen Grenzgebieten abzuholen. Denn damit gingen auch Probleme, Verantwortung und eine Verpflichtung einher. Was es dazu zu wissen gibt.

Die Gemeinde Schermbeck warnt Privatleute davor, Ukraine-Flüchtlinge einfach an der Grenze abzuholen (Symbolbild).

Die Gemeinde Schermbeck warnt Privatleute davor, Ukraine-Flüchtlinge einfach an der Grenze abzuholen (Symbolbild).

Foto: dpa/Christoph Reichwein

Wie alle Nachbarkommunen so warnt auch die Gemeinde Schermbeck hilfsbereite Bürger davor, Flüchtlinge in Eigeninitiative aus den ukrainischen Grenzgebieten abzuholen. Wie die Verwaltung mitteilte, hat es zuletzt vermehrt Nachfragen zum Aufnahmeverfahren von Geflüchteten gegeben. Dabei sei es insbesondere um die Unterbringung und Versorgung der Menschen im Zuge solcher Privataktionen gegangen.

Die Gemeinde betont in ihrer Mitteilung, dass sie „gewillt ist, ankommende Flüchtlinge aus der Ukraine angemessen unterzubringen und zu versorgen“. Sie rät aber dringend davon ab, privat Geflüchtete aus den Grenzregionen abzuholen, wenn zuvor keine Unterbringung und Versorgung sichergestellt ist. Der Aufwand für jeden Einzelfall sei unverhältnismäßig hoch und binde Kapazitäten. Genau diese würden dringend für ein strukturiertes und angemessenes Vorgehen benötigt.

Das Wohnraumangebot, aber auch Schulen oder Sprach- und Integrationskurse, so heißt es weiter, könnten nicht aufrechterhalten werden, wenn in einzelnen Orten zu viele Geflüchtete ankommen. Daher sei es wenig hilfreich, wenn bei Hilfstransporten auf dem Rückweg Flüchtlinge mitgenommen und in eine Kommune gebracht würden, zu der sie eigentlich keinen Bezug hätten. Für solche Fälle greift ab sofort die Registrierung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Bochum (LEA), um dann an dem Verteilungsverfahren des Landes NRW auf die verschiedenen Kommunen teilzunehmen. In Schermbeck bleiben können die Betroffenen somit nicht.

Die private Aufnahme, so die Verwaltung weiter, bleibt nach Registrierung und Zuweisung möglich und wird auch als hilfreich bezeichnet. Mit Stand von Donnerstag sind 42 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Schermbeck alle privat untergebracht. Unkoordiniert schaffe die private Aufnahme laut Gemeinde jedoch Probleme. „Wer ohne Abstimmung mit den Behörden Schutzsuchende als Gäste aufnimmt, übernimmt damit zunächst die volle Verantwortung“, erklärt die Verwaltung. Es sei eine Registrierung erforderlich und es müssten bei Bedürftigkeit die erforderlichen Anträge auf Leistungen gestellt werden. Zuständige Stellen sind das Sozialamt sowie für die Registrierung die Ausländerbehörde beim Kreis Wesel.

Bevor Geflüchtete in privatem Wohnraum durch die Kommune untergebracht werden, wird dieser von der Caritas besichtigt und auf Eignung geprüft. Wer Menschen in der eigenen Hausgemeinschaft aufnimmt, sollte sich der damit verbundenen Verantwortung und Belastung bewusst sein, die mit einer Unterbringungsverpflichtung über mindestens ein Jahr einhergeht. Die Erklärung ist schriftlich gegenüber der Gemeinde abzugeben. Wer Wohnraum, vorzugsweise abgeschlossenen, anbieten möchte, kann sich bei Winfried Thomann, winfried.thomann@schermbeck.de oder Tel. 02853 910221 melden.

Mitgebrachte Tiere müssen in Quarantäne, bis ihr Impfschutz (Tollwut) geprüft ist. Eine Aufnahme von Tieren in Sammelunterkünften oder von der Gemeinde zur Verfügung gestelltem Wohnraum ist nicht möglich.

(fws)
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