Schermbeck Für 55.000 Taler verpfändet

Schermbeck · Vor 375 Jahren wurde Schermbecks Verpfändung wirksam. 20 Jahre lang gehörte es zu Raesfeld.

 Georg Rave war während der Verpfändung des Amtes Schermbeck an Alexander II. Amtmann auf der Schermbecker Burg. 

Georg Rave war während der Verpfändung des Amtes Schermbeck an Alexander II. Amtmann auf der Schermbecker Burg. 

Foto: Helmut Scheffler/Repro: Helmut Scheffler

Wenn die Herrschenden Schulden machen, scheuen sie vor nichts zurück, nicht einmal vor der Verpfändung des ihnen gehörenden Landes. Was dabei mit der Bevölkerung geschieht, kümmert sie dabei wenig. Eine solche leidvolle Erfahrung machte die Schermbecker Bevölkerung vor 375 Jahren. 1643 wurde die Verpfändung des Amtes Schermbeck an Alexander II. von Velen-Raesfeld für 55.000 Taler wirksam. Schermbeck, die alte klevische Grenzfestung, schied für 20 Jahre aus dem Drostamt Dinslaken aus.

Dem Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm fiel die Entscheidung leicht, auf das Amt Schermbeck zu verzichten. Am 28. Juni 1640 war Schermbeck weitgehend abgebrannt. Im ländlichen Umfeld hatten durchziehende Truppen – noch tobte der Dreißigjährige Krieg – alles geplündert. Um seine Schulden an den Grafen Alexander von Velen tilgen zu können, erfolgte bereits am 14. Dezember 1640 die Pfandverschreibung des Amtes Schermbeck. Doch erst 1643 wurde die Verpfändung wirksam.

Durch die Verpfändung löste ein Westfale den bisherigen Amtmann Wilhelm Quadt zu Wickradt ab. Georg Rave zog am 7. April 1643 auf die klevische Burg in Schermbeck, wo er bis 1672 ansässig war. Georg Rave entstammte einem münsterländischen Beamtengeschlecht. Am 19. September 1599 wurde er als letztes von neun Kindern geboren. Rave besuchte die Stiftsschule in Borken und ab 1614 das Gymnasium Paulinum in Münster. In Köln studierte er Jura, Religion, Logik, Ethik, Metaphysik und Teilbereiche der Mathematik. Mitte August 1627 heiratete Georg Rave Maria Ludgers. In Gemen wurde er Hofrat des Grafen Jobst Hermann, ab 1628 Freigraf der Herrschaft Gemen.

Im Gefolge eines Erbstreites mussten Georg und Maria Rave im Frühjahr 1638 aus Gemen fliehen. Auf der Burg Raesfeld fanden sie schließlich eine Bleibe. Dort wurde Georg Rave unter Alexander II. von Velen Amtmann und Freigraf in Raesfeld und Heiden.

Die Verpfändung des Amtes Schermbeck brachte für Georg Rave ein weiteres Aufgabenfeld mit sich. Von Beginn an war er als Amtmann von Schermbeck ausersehen worden. Wegen der Besetzung Schermbecks durch die Hessen blieb Georg Rave im Schloss Raesfeld wohnen, wo sein fünftes Kind, Tochter Alexandrine Maria, geboren wurde. Erst nach der Befreiung Schermbecks von den Hessen zog Georg Rave am 7. April 1643 auf die klevische Burg in Schermbeck.

In den nächsten Jahrzehnten leistete Rave nicht nur wertvolle Dienste für Alexander II. Er konnte im Verlauf seines Lebens selbst zahlreiche Ämter und Liegenschaften erwerben. Den Kapuzinern in Borken blieb er ganz besonders verbunden. Als Georg Raves Frau Maria am 24. April 1672 starb, wurde sie von Schermbeck nach Borken übergeführt und in der Ursulakapelle beigesetzt. Nach dem Tod seiner Frau wurde Georg Rave selbst hinfällig. Er zog aus dem einsamen Schermbeck in seine Vaterstadt Borken, wo er 1675 starb.

Als 1663 die Rückverpfändung des Amtes Schermbeck erfolgte, hätte die Schermbecker Burg eigentlich wieder Sitz des Dinslakener Amtmanns werden müssen. Doch Wilhelm Rolemann Quadt zu Wickrath, der bis 1691 als Amtmann auch die Geschicke Schermbecks leitete, blieb im Dinslakener Kastell wohnen.

Die Georg-Rave-Straße zwischen Landwehr und Peter-Gypken-Weg im Baugebiet Schienneberg erinnert noch heute an den Amtmann auf der Schermbecker Burg während der Zeit der Verpfändung an Raesfeld.

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