Thema im Kreisausschuss Deponie-Anwohner in Gahlen fürchten Wertverlust

Schermbeck · Der Kreisausschuss in Wesel befasst sich am Mittwoch in der Beratung zur Stellungnahme wegen des Entwurfs des neuen Regionalplans auch mit dem Antrag eines Gahlener Bürgers.

 Das rot schaffierte Gebiet unterhalb der Deponiebereiche und weitere Flächen sollen als ein Bereich zum Schutz der Natur ausgewiesen werden.

Das rot schaffierte Gebiet unterhalb der Deponiebereiche und weitere Flächen sollen als ein Bereich zum Schutz der Natur ausgewiesen werden.

Foto: Helmut Scheffler

Der Entwurf des Regionalplans, zu dem es bekanntlich schon viele Änderungswünsche gibt, ist am morgigen Mittwoch Thema im Weseler Kreisausschuss. In dieser Sitzung wird auch der Antrag eines Anwohners der Deponien in Schermbeck‐Gahlen beraten. Er stellt fest, dass östlich der mehr als 40 Meter hohen Deponiekörper auf den Anwohnerparzellen ein neues Naturschutzgebiet mit zirka 138 Hektar durch den RVR geplant ist.

Sofern der RVR mit seiner übergeordneten Planung dieses Planungsziel vorgibt, muss der Kreis Wesel bei seiner zukünftigen Festsetzung von konkreten Naturschutzgebieten diesen Vorgaben weitgehend folgen. Rückblickend erinnert der Anwohner daran, dass diese Vorgehensweise auch bei dem gegenwärtig geltenden Landschaftsplan des Kreises Wesel vom Jahr 2004 angewandt wurde. Die ökologische Begründung, diesen zusätzlichen Bereich als Naturschutzgebiet zum Erhalt bzw. zur Entwicklung von unberührten Feuchtwiesen auszuweisen, hält er für nicht nachvollziehbar. Die Brunnen für das größte Grundwasserfördergebiet in NRW liegen nur zirka drei Kilometer entfernt und beeinträchtigen die Wasserstände merklich.

Zudem ist für den Anlieger nicht erkennbar, wie aus dem noch für viele Jahre und Jahrzehnte angelegten Deponiebetrieb mit Lärm, Staub und hohen künstlichen Aufschüttungen unmittelbar daneben unberührte Natur auf den angrenzenden Privatparzellen entwickelt werden soll.

„All diesen ökologischen Zielen mit bezweifelbarem Erfolg steht jedoch eine sehr denkwürdige Wechselwirkung konkret gegenüber“, stellt der Gahlener fest und fügt hinzu, „durch den Naturschutz sinkt der Wert der Anwohnerparzellen in absehbarer Zeit, können die Deponieanwohner in möglichen Schadensersatzklagen gegen die Deponiebetreiber auch nur einen geringeren Ausgleich einfordern.“ Öffentliche Einschätzungen von Immobilienmaklern verbinden mit dem Naturschutz eine Kaufpreisminderung von 50 bis 70 Prozent. Diese Haftungsreduzierung sieht der Gahlener als falsches Signal an die beiden Deponiebetreiber, die schon in der Vergangenheit durch Betriebsstörungen und Genehmigungsüberschreitungen aufgefallen sind. Wenn weniger einklagbarer wirtschaftlicher Schaden entstehen kann, steigert das aus der Sicht des Gahleners nicht die Ambition der Deponiebetreiber zu mehr Sicherheit auf ihren Anlagen. Außerdem sinke zeitnah der Kreditwert für diese Grundstücke. Für den Gahlener ist weiterhin nicht hinnehmbar, dass die Behörden bei den Deponiebetreibern Betriebsstörungen mit Nachsicht und Rücksicht auf die wirtschaftlichen Folgen bearbeiten.

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