Umstrittene Pläne in Schermbeck Bürger wehrt sich gegen zusätzliche Windenergieanlage

Damm · Für Bernd Oppitz ist der große Lärm der rotierenden Flügel ein Problem mit schweren Folgen. Der Planungsausschuss stimmte weiteren Überprüfungen trotzdem zu. Die Anlage soll außerhalb der dafür vorgesehenen Konzentrationszone entstehen.

 Der Buchstabe A in dem Luftbild zeigt den ungefähren Standort für eine geplante Windenergieanlage.

Der Buchstabe A in dem Luftbild zeigt den ungefähren Standort für eine geplante Windenergieanlage.

Foto: Helmut Scheffler

Bernd Oppitz hätte sich in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschusses nur zu gerne beim Tagesordnungspunkt „Errichtung einer Windenergieanlage“ an der Diskussion beteiligt. Doch bei dem Versuch, die Nachteile einer fünften Windenergieanlage (WEA) im Schermbecker Ortsteil Damm zu schildern, wurde er vom Ausschussvorsitzenden Rainer Gardemann ausgebremst – mit dem Hinweis, dass Einwohner nur am Ende des öffentlichen Sitzungsteiles ein Rederecht hätten.

Als Oppitz schließlich eine Stunde später reden durfte, war die Entscheidung schon gefallen. Acht der elf Ausschussmitglieder hatten sich zuvor dafür ausgesprochen, überprüfen zu lassen, ob außerhalb der Konzentrationszone für Windenergieanlagen am Dammer Wachtenbrink, östlich des Lühlerheims, der Bau einer fünften Anlage möglich ist. Diese würde etwa 200 Meter südöstlich der Konzentrationszone entstehen.

Am 4. Mai 2016 hatte die Gemeinde Schermbeck den Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ erlassen. Dieser wies vier Konzentrationszonen für Windenergieanlagen aus. Mit diesen Konzentrationszonen sollte verhindert werden, dass an vielen Stellen im Gemeindegebiet solche Anlagen entstehen könnten. Diese Festlegung erschwert nun den Bau weiterer Anlagen in einer Zeit, in der die Versorgung mit Erdöl und Erdgas aufgrund des russisch-ukrainischen Krieges schwierig geworden ist und die Bundesrepublik den Ausstieg aus der Energiegewinnung aus der Kohle und aus der Kernkraft beschlossen hat. „Jede WEA hilft mit, die Stromkosten zu reduzieren“, begründete Egon Stuhldreier (CDU) seine Befürwortung, zumal der Antragsteller bereit sei, die Fachberaterkosten zu übernehmen.

„Sie können dort ja mal wohnen“, empfahl Bernd Oppitz den Befürwortern der weiteren Windenergieanlage, bevor er ausführlich die Lärmbelästigung durch die rotierenden Flügel schilderte. Besonders bei windigem Wetter werde es sehr laut. „Der dumpfe Ton geht durch und durch“, berichtete Oppitz, der an der Malberger Straße unweit des Gasthofes Pannebäcker wohnt. An solchen Tagen könne man kaum schlafen und Gespräche mit Freunden auf der Terrasse seien kaum möglich. „Suchen Sie einen anderen Platz“, forderte Oppitz. „Wir werden sonst dagegen angehen!“

Der Mehrheitsbeschluss ermöglicht jetzt eine Überprüfung durch ein Planungsbüro, einen Fachanwalt und die Naturschutzbehörde. Es geht darum, ob die zusätzliche Antragsfläche im Widerspruch zu den vielen würdigungspflichtigen Ausschlusskriterien steht.

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