Planungsausschuss Schermbeck Bebauungsplan „Spechort“ ist geändert

Schermbeck · Im zweiten Anlauf hat es geklappt. Mit großer Mehrheit beschloss der Planungs- und Umweltausschuss Schermbeck die Offenlage des Bebauungsplans „Wohnbebauung Spechort“ und, die Behörden und Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 Der vom Coesfelder Stadtplanungsbüro WoltersPartner überarbeitete Entwurf fand im Planungsausschuss am Dienstag eine breite Zustimmung.

Der vom Coesfelder Stadtplanungsbüro WoltersPartner überarbeitete Entwurf fand im Planungsausschuss am Dienstag eine breite Zustimmung.

Foto: Repro Helmut Scheffler

Im Juni war ein Beschluss vertagt worden, weil es nach Auffassung der Politiker noch Beratungsbedarf für das drei Hektar große Baugebiet im Winkel zwischen Erler Straße und der Straße Im Bruch gab. Die Ratsfraktionen hatten in den vergangenen Monaten Gelegenheit, Anregungen einzureichen. Jetzt kam Geschäftsführer Carsten Lang vom Coesfelder Planungsbüro WoltersPartner in den Ausschuss, um den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes vorzustellen.

Eine wesentliche Änderung des ersten Entwurfs betrifft die Anordnung unterschiedlicher Haustypen. Das bedeutet für den neuen Entwurf, dass innerhalb der fünf im Bebauungsplan ausgewiesenen Wohnquartiere jeweils grundsätzlich nur ein Haustyp und eine Dachneigung zulässig sind. Hierdurch wird innerhalb des jeweiligen Quartiers ein einheitlicher Haustyp mit einheitlicher Dachform und Dachneigung vorgeschrieben.

Die Anzahl der Stellplätze wurde auf Wunsch der Politiker geändert. Pro Wohnung müssen zwei Pkw-Stellplätze nachgewiesen werden.

Eine weitere Änderung betraf die Straßenführung. Um eine irgendwann erforderliche Erweiterung des Baugebietes nach Norden und Westen vornehmen zu können, wurden einige Straßen im Baugebiet entsprechend ausgerichtet. Die Haupterschließung des Wohngebietes erfolgt durch eine Anbindung an die Erler Straße im Südosten des Plangebietes. Weiter nördlich ist ein Anschluss an die Erler Straße auf Grund der gegebenen topographischen Verhältnisse nicht möglich.

34 Einzel- und Doppelhäuser sollen entstehen. In der Mitte des Baugebietes sind fünf Mehrfamilienhäuser vorgesehen, die an einen zentralen Spielplatz angrenzen.

Die Grundflächenzahl wurde im Plangebiet im Sinne eines sparsamen Baulandverbrauches und der wirtschaftlichen Ausnutzung der Grundstücke auf 0,4 festgelegt. Im Plangebiet wird eine maximal zweigeschossige Bebauung mit einer maximalen Traufhöhe von 5,50 bis sieben Meter und einer maximalen Gebäudehöhe von zehn Meter festgelegt.

Die Lage jener Häuser, die nahe der Erler Straße errichtet werden sollen, wurde gegenüber dem ersten Entwurf geändert. Die Häuser rücken näher an die Erler Straße heran. Der ursprünglich zwischen Häusern und Straße geplante Gartenbereich liegt im neuen Entwurf westlich der Häuser in einem ruhigen Bereich, der durch die Häuser vor den Lärmemissionen der Erler Straße geschützt wird.

Im Sinne eines einheitlichen Siedlungsbildes sind geneigte Dächer mit anthrazitfarbenen, schwarzen, roten oder braunen Dachpfannen oder Dachsteinen einzudecken. Um in den engen öffentlichen Straßenräumen ein aufgelockertes Bild der Vorgartenbereiche zu sichern, ist die Abgrenzung der Vorgärten zur öffentlichen Verkehrsfläche grundsätzlich mit Hecken in einer maximalen Höhe von 1,20 Meter vorzunehmen.

Das Baugebiet wird im Süden durch einen Fuß- und Radweg an die Straße „Im Bruch“ angeschlossen. Einen Zugang für Radler und Fußgänger wird es von der Erler Straße aus ganz im Nordosten geben.

Die landschaftliche Einbindung des Wohngebietes erfolgt durch randliche Flächen. Ein rund fünf Meter breiter Streifen soll mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt werden.

Um die wenig beliebten Schottergärten zu verhindern, darf im Vorgartenbereich maximal eine Breite von 7,50 Meter befestigt werden. Diese Befestigungen sollen als Zufahrten dienen.

Sozialwohnungen werden nicht ausgewiesen, da der Kreis Wesel nach Mitteilung des Bürgermeisters Mike Rexforth für Schermbeck keinen Bedarf sieht.

Der Ausschuss beschloss auf der Grundlage des neuen Bebauungsplanentwurfes, das eingeleitete Umlegungsverfahren durchzuführen. Die Umlegung war erforderlich geworden, weil der notwendige Grundstückserwerb in diesem Bereich trotz intensiver Bemühungen nicht erfolgreich war. Daraufhin hatte der Gemeinderat am 18. Dezember 2019 beschlossen, für die notwendige Bodenordnung die Einleitung eines Umlegungsverfahrens zu starten und einen Umlegungsausschuss zu bilden.

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