Schermbeck bewertet neuen Regionalplan Bau- und Gewerbeflächen erwünscht

Schermbeck · Der Schermbecker Planungsausschuss bewertete am Dienstag den Entwurf des neuen Regionalplanes des RVR für die nächsten 20 bis 25 Jahre. Die Gemeinde wird zahlreiche Hinweise und Anregungen einreichen.

 Der RVR wurde aufgefordert, die im Regionalplan von 1999 noch als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesene Fläche westlich des Schermbecker Ortskerns nicht zu streichen. Nach dem alten Plan darf die Gemeinde die gelbe Fläche westlich (unterhalb) der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) ebenso als ASB nutzen wie die grünen Flächen oberhalb der GGS und den größten Teil der Grünflächen im linken oberen Bildviertel nördlich (links) des Mühlenteiches.

Der RVR wurde aufgefordert, die im Regionalplan von 1999 noch als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesene Fläche westlich des Schermbecker Ortskerns nicht zu streichen. Nach dem alten Plan darf die Gemeinde die gelbe Fläche westlich (unterhalb) der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) ebenso als ASB nutzen wie die grünen Flächen oberhalb der GGS und den größten Teil der Grünflächen im linken oberen Bildviertel nördlich (links) des Mühlenteiches.

Foto: Helmut Scheffler

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat 2018 beschlossen, einen neuen Regionalplan zu erstellen. Dieser wird auch festlegen, wie sich die Gemeinde Schermbeck in den nächsten 20 bis 25 Jahren entwickeln kann. Bis zum 28. Februar liegen die Planunterlagen im Kreishaus Wesel und beim RVR in Essen aus. Bis zum 1. März hat Schermbeck – wie alle anderen Kommunen, Fachbehörden und Verbände – die Möglichkeit, Hinweise und Anregungen einzureichen. Davon machte der Schermbecker Planungsausschuss am Dienstag intensiv Gebrauch.

Bezüglich der im neuen Plan gemachten Aussagen zu den Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) gab es mehrere einstimmige Korrekturwünsche. Der Plan weist Bauflächen für die Zukunft aus, die schon längst bebaut sind und deshalb auf die Gesamtfläche künftiger Bebauungsbereiche nicht angerechnet werden dürfen.  Nicht akzeptiert wurde auch die Streichung von ASB-Flächen, die im alten Regionalplan noch vorhanden waren. Dazu gehören besonders eine Abrundungsfläche nördlich des Mühlenteiches zwischen Bösenberg und Gemeinschaftsgrundschule und eine Fläche zwischen Kämpweg und Umgehungsstraße sowie eine Fläche im Winkel zwischen Dorstener Straße und Umgehungsstraße. Die wohnbauliche Nutzung der erstgenannten Fläche westlich des Ortskerns wird als eine „unverzichtbare Komponente für die verstärkte Anbindung einer Grundschule an den Ortskern, für neue Verkehrskonzepte zur Entlastung des historischen Ortskerns“ angesehen.

Einige vom RVR geplante ASB-Flächen lehnt die Gemeinde ab.  Dazu gehört die Hofwiese, weil Konflikte mit bestehenden Betrieben und mit den Sicherheitsabständen zum Wald entstehen. Abgelehnt wird auch eine Fläche nördlich des Bösenberges. Nach Auffassung der Gemeinde müsste der RVR eine Fläche zwischen Baugebiet am Mühlenbach und dem Friedhof der Georgsgemeinde als ASB-Gebiet ausweisen. Die Gemeinde erwartet vom RVR, große Teile beiderseits der Lippe zwischen Östrich und Gartrop als eine Fläche auszuweisen, die von Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen genutzt werden können.

Die Nachfrage nach Schermbecker Gewerbeflächen ist wesentlich größer als das Angebot. Deshalb begrüßten die Politiker die Ausweisungen einiger kleiner Gewerbeflächen nahe des ehemaligen Idunahall-Geländes, an der Alten Poststraße und am Hufenkampweg. Die Gemeinde wehrt sich aber gegen die Streichung von Teilflächen an der Maassenstraße und am Buschhausener Weg. Abgelehnt wurde am Dienstag wegen einer Zunahme des innerörtlichen Verkehrs die geplante Ausweisung eines Gewerbegebietes im Emmelkämper Brauk auf Dorstener Gebiet. Als Ersatzbereich für eine Kooperation zwischen Dorsten und Schermbeck wird der Standort Rüster Feld vorgeschlagen, der von beiden Kommunen 2015 als Kooperationsstandort vorgeschlagen wurde.

Der Regionalplan befasst sich auch mit neuen Flächen zum Schutz der Landschaft. Die Gemeinde warnt davor, weitere landwirtschaftlich genutzte Flächen unter Schutz zu stellen.  Dringend benötigte Futter- und Anbauflächen würden „stattdessen dem Ziel einer düngungsfreien Bewirtschaftung mit futterqualitätsmindernder Spätmahd geopfert.“

Als kurios wurden einige Festsetzungen des Regionalplans bewertet. So wird beispielsweise eine Fläche zur Nutzung für Windenergieanlagen im Bereich Overbeck vorgeschlagen, obwohl diese Fläche bereits wegen artenschutzrechtlicher Probleme sowie Konflikten mit dem Landschaftsschutz aufgegeben wurde und sich die Gemeinde Schermbeck für zwei Konzentrationszonen in Rüste und am Lühlerheim entschied.

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