Wesel Raubversuch für Urlaubskasse

Wesel · Bewährung und Geldstrafe für einen 21-Jährigen aus Wesel: Überfall auf Büdericher Tankstelle an der B 58 scheiterte im Frühjahr. Jetzt musste sich der Angeklagte vor dem Jugendschöffengericht verantworten.

Schnapsidee oder Schwerstkriminalität – vor dieser Entscheidung stand gestern das Jugendschöffengericht: Im April hatte der damals 20-jährige Angeklagte versucht, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, gemeinsam mit seinem älteren Bruder und seinem Onkel die Jet-Tankstelle an der B 58 in Büderich zu überfallen.

Der Weseler zeigte sich geständig: Nach regem Bierkonsum hatte das Trio den Entschluss zum Raub gefasst. Ein Spanien-Urlaub des Bruderpaares stand bevor, wollte bezahlt werden. "Darum kam ich auf diese blöde Idee", so der Beschuldigte. Das Gesicht durch Strumpfhosen und Kapuzenpullover vermummt, zogen sie los. Mit im Gepäck: zwei Pistolen. Geklärt werden konnte gestern nicht, um was für Waffen es sich handelte. "Die waren defekt", versicherte der Angeklagte. Nach der Tat konnten sie nicht sichergestellt werden. "Ich habe sie entsorgt."

Während ihr Onkel Schmiere stand, traten die Brüder vor den Nachtschalter der Tankstelle. Durch die Scheibe hindurch forderten sie von der Mitarbeiterin: "Kohle her." Nachdruck verliehen sie dieser Forderung mit den Pistolen.

Doch all dies blieb vergeblich: Die erschrockene Mitarbeiterin flüchtete geistesgegenwärtig in den Nebenraum, und der Angeklagte und seine Kumpane mussten unverrichteter Dinge wieder abziehen – ohne Beute, ohne Erfolg für die Urlaubskasse. "Das war kein Dummer-Jungen-Scherz mehr. Damit macht man doch keinen Spaß", so die Mitarbeiterin der Tankstelle in ihrer Zeugenaussage. "Ich habe wirklich Glück gehabt. Was hätte nicht alles passieren können",meinte sie.

Während die Jugendgerichtshilfe und der Verteidiger dafür plädierten, den Angeklagten nach dem Jugendstrafrecht zu bestrafen, sah der Staatsanwalt einen Erwachsenen vor sich – "das ist Schwerstkriminalität", professionell geplant. Durch das Geständnis und den Alkoholgenuss sah er allerdings nur einen minderschweren Fall.

"Minderschwerer Fall"

In seinem Urteil folgte das Gericht dieser Argumentation: Es verurteilte den vorbestraften jungen Mann wegen gemeinschaftlicher versuchter schwerer räuberischer Erpressung im minderschweren Fall zu zwei Jahren Bewährung. Zudem muss der Täter tausend Euro Schmerzensgeld an die Tankstellenmitarbeiterin zahlen.

(RP)
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