Neubau einer Grundschule Politik entscheidet sich für ersten Ratsbürgerentscheid

Schermbeck · Wie wird die Grundschullandschaft in Schermbeck weiter gestaltet? Darüber debattiert die Politik und die Bürgerschaft seit Monaten. Der Rat hat für die weiteren Entscheidungswege am Mittwochabend die Weichen gestellt.

 Die Grundschule in Schermbeck wurde am Mittwoch im Rat debattiert.

Die Grundschule in Schermbeck wurde am Mittwoch im Rat debattiert.

Foto: Bürgerinitiative Grundschule Schermbeck/Grundschule Schermbeck

  Das Bürgerbegehren „Neubau eines Bildungszentrums mit einer vereinten Grundschule“ ist zulässig. Diese Entscheidung traf mit großer Mehrheit der Schermbecker Gemeinderat in seiner Sitzung am Mittwochabend, die wegen der Corona-Pandemie in der Dreifachturnhalle stattfand. Ein Bürgerbegehren bezüglich der künftigen Gestaltung der Grundschule wird es trotzdem nicht geben, weil der Gemeinderat einen anderen Weg einschlug. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Rainer Gardemann stellte den Antrag, das beantragte Bürgerbegehren durch einen Ratsbürgerentscheid zu ersetzen. Als wesentlichen Grund für seinen Antrag nannte Gardemann die vom Coronavirus beeinflussten Bedingungen des Miteinanders von Menschen. Ein Bürgerbegehren hätte den Antragstellern abverlangt, in intensiven Gesprächen mit der Bürgerschaft zu erreichen, dass insgesamt 1057 wahlberechtigte Bürger mit ihrer Unterschrift die Durchführung eines Bürgerentscheids gefordert hätten. Die CDU erreichte die Zweidrittelmehrheit. Vehemente Ablehnung kam vor allem aus den Reihen der BfB, der Grünen und vom parteilosen Thomas M. Heiske. Durch die Entscheidung für einen Ratsbürgerentscheid entfällt nun das Sammeln von Unterschriften. Die Bürger sollen über alle Details in einem Flyer informiert werden, der in den nächsten drei Monaten zugestellt wird. Ein Quorum ist auch beim Ratsbürgerentscheid nötig: In NRW müssen derzeit je nach Gemeindegröße bis zu 20 Prozent aller Stimmberechtigten ein Bürgerbegehren unterstützen, damit der Bürgerentscheid gültig ist. Bei einem Ratsbürgerentscheid müssen die Stimmen dieselben erforderlichen Prozentanteile aller Stimmberechtigten ausmachen. Wird dieses Quorum nicht erreicht, entscheidet wieder der Rat.

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