Seitenhieb gegen die politische Konkurrenz Grüne freuen sich über das Kies-Urteil

Hamminkeln · Die Hamminkelner Grünen haben das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes mit großer Freude zur Kenntnis genommen. Schämen müsse sich laut Fraktionssprecher Johannes Flaswinkel auch der Rat der Stadt. Nur warum?

 Das OVG-Urteil bedeutet veränderte Planungsbedingungen für den Kies- und Sandabbau (Symbolbild).

Das OVG-Urteil bedeutet veränderte Planungsbedingungen für den Kies- und Sandabbau (Symbolbild).

Foto: Armin Fischer (arfi)

„Mit Genugtuung und großer Freude haben wir das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zur Kenntnis genommen.“ So sehen die Hamminkelner Grünen und ihr Fraktionssprecher Johannes Flaswinkel das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zu Auskiesungsflächen auch im Kreis Wesel und dem zugehörigen Landesentwicklungsplan (LEP). Das OVG-Urteil bedeutet veränderte Planungsbedingungen für den Kies- und Sandabbau und macht die Neubearbeitung des bisherigen Regionalplanentwurfs durch den Regionalverband Ruhr (RVR) erforderlich. Vorgesehen war bisher die massive planerische Ausweitung von Potenzialflächen für den Kiesabbau. Flaswinkel schließt sich nun der Formulierung von SPD-Kreistagsfraktionschef Gerd Drüten an und spricht von einem „Schlag ins Kontor der noch amtierenden Landesregierung“. „Beschämend“ sei das Urteil auch für den Hamminkelner Rat.

Flaswinkel betonte außerdem: „Aber nicht nur das, es ist auch eine eindeutige Zurechtweisung aller Abgeordneten des Landtages, die für diesen LEP und die Fortschreibung der Versorgungszeiträume auf 25 Jahre gestimmt haben.“ Mit dem Planwerk habe man dem „Kiesabbau absoluten Vorrang vor dem Umweltschutz sowie dem Erhalt unserer niederrheinischen Landschaft“ geben wollen. Flaswinkel: „Nun wurde dem Vorgehen endlich Einhalt geboten.“ Der Fraktionssprecher nimmt auch seine Ratskollegen insgesamt ins Visier, die die Chance gehabt hatten, gegen die Entwicklung in Sachen Kiesabbau zu stimmen.

„Das Urteil muss auch den Rat beschämen. Dieser ist leider im September 2019 unserem Antrag nicht gefolgt, sich der Klage anzuschließen“, sagte Flaswinkel. So verteidige man nicht aktiv die Interessen der Hamminkelner Bürger im Kampf gegen einen rücksichtslosen Landschaftsverbrauch, für Umweltschutz und Nachhaltigkeit und für den Erhalt unserer niederrheinischen und westfälischen Heimat. Flaswinkel hofft nun politisch, dass das OVG-Urteil, das eindeutig für Klarheit gesorgt habe, dazu beiträgt, dass „in Zukunft auch andere Entscheidungen sorgfältiger und zukunftsorientierter getroffen werden“.

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