Schermbeck Deponieskandal: Rat verabschiedet Resolution

Schermbeck · Die Verwaltung soll in Gesprächen mit den Behörden die dauerhafte Aufstellung einer Luftmessstation im Bereich Heisterkamp erreichen – auch radioaktive Belastung soll geprüft werden.

 Der Mühlenberg in Gahlen: Hier lagerten die gefährlichen Stoffe.

Der Mühlenberg in Gahlen: Hier lagerten die gefährlichen Stoffe.

Foto: Helmut Scheffler

(hs) Einstimmig hat der Gemeinderat am Mittwoch eine Resolution verabschiedet, um die kommunalen Belange gegenüber den Betreibern von Deponien in Schermbeck zu wahren. Die Haltung der Gemeinde zu den Naturschutzgebieten im Deponieumfeld soll im Zuge des Anhörungsverfahrens zur Regionalplanung vorgetragen werden. Der Gemeinderat fordert die Deponiebetreiber und die zuständigen Behörden auf, mitzuteilen, ob gering strahlender Abfall eingelagert wurde oder zur Einlagerung noch zugelassen werden soll. Beantragt wird auch, dass die Deponiebetreiber freiwillig und im jährlichen Abstand Kontrollen der Deponien durch unabhängige Labore zulassen. Vom Gesetzgeber wird erwartet, dass die gegenwärtig noch existierende Eigenkontrolle seitens der Deponiebetreiber ersetzt wird durch externe Gutachter nach dem Bundesbodenschutzgesetz. Die Verwaltung soll in Gesprächen mit den Behörden die dauerhafte Aufstellung einer Luftmessstation im Bereich Heisterkamp erreichen – auch radioaktive Belastung soll geprüft werden. Die Punkte der Verwaltungsvorlage wurden ergänzt durch Vorschläge des Gahlener Bürgerforums (GBF), die sich auf die wiederverfüllte Tongrube Mühlenberg beziehen. Das GBF erwartet vom Kreis Wesel, diesen Bereich auf mögliche andere Giftstoffe als Ölpellets flächendeckend von einem neutralen Gutachter untersuchen zu lassen. Der Kreis wird außerdem aufgefordert, die Dichtigkeit der Tongrube von einem neutralen Gutachter untersuchen zu lassen. Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden. Außerdem wird der Kreis Wesel aufgefordert, die von der Firma Nottenkämper hinterlegte bzw. noch vorhandene Sicherheitsleistung für so genannte Ewigkeitskosten in Höhe von derzeit 321.268 DM auf zehn Millionen Euro zu erhöhen.

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