Schermbecker Umweltskandal Pellet-Skandal: Zwischenbericht liegt vor

Schermbeck · Wie gefährlich ist die Deponie Mühlenberg? Ein erster Zwischenbericht liegt vor; zwar noch ohne Ergebnis, aber mit Details zum Prüfverfahren. Dort werden auch Firmen genannt, die weitere Substanzen eingebracht haben sollen.

 Nach Bekanntwerden des Ölpellet-Skandals gab das Unternehmen Nottenkämper, das sich als Geschädigter sieht, selbst eine Pressekonferenz. Hier zeigt Geschäftsführer Thomas Eckerth, wo die Pellets verfüllt wurden.

Nach Bekanntwerden des Ölpellet-Skandals gab das Unternehmen Nottenkämper, das sich als Geschädigter sieht, selbst eine Pressekonferenz. Hier zeigt Geschäftsführer Thomas Eckerth, wo die Pellets verfüllt wurden.

Foto: Sebastian Peters

Geht von den illegal in der Deponie Mühlenberg gelagerten giftigen Ölpellets oder möglichen weiteren dort verfüllten giftigen Stoffen eine Gefahr für die Bevölkerung aus? Dürfen diese Stoffe im Boden verbleiben? Diese Frage sollen derzeit Gutachter beantworten. Der Kreis Wesel hat auf seiner Internetseite dazu am Montag einen ersten Zwischenbericht des Büros Dr. Kerth & Lampe aus Detmold veröffentlicht. Der Bericht skizziert zwar zunächst nur das angedachte Verfahren – das Gesamtergebnis steht noch aus. Die Arbeit zeigt aber, dass die Aufarbeitung des Umweltskandals vorankommt.

Hintergrund: Zwischen 2010 und 2013 sind in der Schermbecker Tongrube des Unternehmens Nottenkämper illegal mehr als 30.000 Tonnen Ölpellets eingebracht worden. Es handelt sich dabei um Rückstände der Schwerölvergasung in der Raffinerie der Ruhr Oel GmbH in Gelsenkirchen-Scholven. Wie gefährlich sind diese Ölpellets noch und gibt es weitere risikoreiche Stoffe? Schon in den Jahren 2014 und 2015 wurden Gutachten zur Gefährdungsabschätzung vorgelegt, die zum Ergebnis kommen, dass bei entsprechender Überwachung des Sickerwassers – Prüfung der Wasserstände, Mengen, Beschaffenheit und des Grundwassers sowie einer Sickerwasserfassung- und Ableitung – die Ölpellets in der Verfüllung belassen werden können. Das Sickerwasser wird aktuell auf Grundlage der Ordnungsverfügung des Kreises Wesel vom Oktober 2019 überwacht. Bürgerinitiativen hatten aber immer wieder gefordert, dass die Prüfung intensiviert werden müsse.

Das Land NRW schaltete sich daraufhin ein. Das NRW-Umweltministerium hat das Gutachten am 18. Oktober 2019 in Auftrag gegeben. Der Abschlussbericht des Gutachtens wird für Dezember 2020 erwartet.

Stefan Steinkühler, einer der Sprecher des Gahlener Bürgerforums, sagt: „Wir wollen wissen, welche Stoffe in der Deponie eingebracht wurden. Ohne diese Kenntnis können wir die Ergebnisse der laufenden Bodenproben nicht bewerten.“

 Der auf der Kreis-Website nun veröffentliche Zwischenbericht ist 80 Seiten lang; der größte Teil ist allerdings der Anhang, der minutiös darstellt, welche Dokumente gesichtet wurden. Aktuell sind bereits mehr als 120 Schriftsätze geprüft, teilweise sind diese mehr als 100 Seiten lang. Inhaltlich gibt der Zwischenbericht eine Einschätzung der gesichteten Unterlagen und das weitere Vorgehen der Auswertung wieder. Mittels eines speziellen Programms werden alle Dokumente zusammengefasst und können dann auch nach Schlagworten durchsucht werden.

Interessant wird es besonders an einer Stelle im Bericht. So lautet der Auftrag, dass auch untersucht werden solle, ob neben den Ölpellets und Kronocarb auch andere Stoffe in die Deponie gebracht wurden. Die Gutachter werfen hier einen besonderen Blick auf das staatsanwaltliche Vernehmungsprotokoll des ehemaligen Betriebsleiters des Recycling-Zentrums Bochum (RZB GmbH) vom 17. November 2014. Er benennt darin verschiedene Abfälle unterschiedlicher Firmen, deren Annahme er gestoppt habe, nachdem die Kriminalpolizei Bochum zum ersten Mal bei Nottenkämper wegen der Ölpellets eine Durchsuchung vornahm. Dieser Zeuge sagte, er habe nach Mineralölkohlenwasserstoff riechende Schlämme sowie Schlacke angenommen. Er benennt dabei auch die anliefernden Firmen. Auch die Namen dieser Firmen finden sich – ungeschwärzt – in einem Protokoll im Anhang.

Die Frage von möglichen strafrechtlichen Vergehen in der Kreisverwaltung selbst ist übrigens nicht Gegenstand des Gutachtens. Mit der Prüfung etwaiger Verstöße in der Kreisverwaltung ist eine Mitarbeiterin der Bezirksregierung beauftragt, die dem Landrat einen Bericht erstattet. Dieser Bericht steht aus.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort