Anordnung wegen Waldbrandgefahr Besucher dürfen Waldwege nicht verlassen

Niederrhein · Das Regionalforstamt ordnete das sogenannte Wegegebot wegen der hohen Waldbrandgefahr an. Es gilt bis Ende August. Wer dagegen verstößt, dem drohen hohe Bußen. Ein komplettes Wald-Betretungsverbot ist nicht ausgeschlossen.

 Das soll vermieden werden: Im Grenzwald zwischen Elmpt und Roermond brennt es.

Das soll vermieden werden: Im Grenzwald zwischen Elmpt und Roermond brennt es.

Foto: Feuerwehr

Eine Woche hat das Regionalforstamt Niederrhein die Lage geprüft. Nun kommt die Behörde zu dem Ergebnis: Die Wälder und Böden sind so trocken, dass den Besuchern verboten wird, die Wege zu verlassen. Die Anordnung, die seit dem gestrigen Freitag in Kraft ist, gilt laut Forstamt zunächst bis Ende August. Denn auch in den kommenden Wochen rechnet das Amt mit einer unveränderten Wetterlage mit hohen Temperaturen und wenig Regen.

Bei der Anordnung handelt es sich laut Forstamt um eine erste Stufe eines sogenannten Betretungsverbotes. Das Verbot sei, so die Behörde, eine Vorsorgemaßnahme zur Vermeidung von Waldbränden. Die zweite Stufe würde dann eine komplette Sperrung der Wälder bedeuten. Davon ist derzeit aber noch keine Rede. Vielmehr seien Besucher der Wälder sogar hilfreich. „Die generelle Sperrung der Wälder wird im Moment noch nicht in Erwägung gezogen. Denn durch die vielen Waldbesucher werden die meisten Brände entdeckt“, sagt Otto Pöll, Leiter des Regionalforstamtes.

Das Verbot ist zunächst bis zum 31. August gültig. Eine Verlängerung, Ausweitung aber auch Verkürzung sei bei weiterer Zuspitzung der Lage oder verbesserter Witterung möglich. Wer gegen die Anordnung verstößt und erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Der Bußgeldkatalog für ein Verstoß gegen das Landesforstgesetz, das das Betretungsverbot beinhaltet, sieht Geldbußen zwischen 250 und 25.000 Euro vor. „Die Einhaltung des Wegegebotes wird vor Ort durch unsere Forstbetriebsbeamten kontrolliert“, heißt es vom Regionalforstamt.

 Schilder weisen Gefahr hin.

Schilder weisen Gefahr hin.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Dass das Verbot zunächst nur für den Niederrhein gilt, liegt laut Friedrich Louen vom Landesbetrieb Wald und Holz an den sandigen Böden. „Diese Böden trockenen besonders schnell aus, daher ist die Gefahr für Brände nochmal etwas größer als in anderen Landesteilen“, sagt er.

Das hat auch Auswirkungen auf den Baumbestand. So könnten ältere Bäume mit tiefen Wurzeln die Hitze weitaus besser verkraften, als junge Bäume, die in diesem oder dem vergangenen Jahr gepflanzt wurden. „Sie werden die Hitze nicht überstehen. Die jungen Bäume leiden massiv unter der Trockenheit. Das macht uns große Sorgen“, sagt Otto Pöll.

Besserung ist nicht in Sicht. Seit Anfang dieser Woche gilt in der Region die zweithöchste Waldbrandstufe 4. Eine Erhöhung auf Stufe 5 scheint nicht mehr ausgeschlossen. Dann würde die Bezirksregierung Flugzeuge einsetzen, die die Wälder auf Brände überprüfen. „Vor fünf Jahren hatten wir eine so trockene Wetterlage in ähnlicher Form schon einmal, da habe ich auch im Flieger gesessen“, sagte Pöll unserer Redaktion Mitte der Woche. Dennoch könne er sich an eine Phase so langer Trockenheit und so großer Brandgefahr nicht erinnern. Die zuständige Bezirksregierung in Düsseldorf erklärte auf Anfrage unserer Redaktion aber, dass derartige Flüge bislang nicht geplant seien.

Dennoch rückt die Feuerwehr vielerorts mehrmals am Tag aus, um Flächen- und Waldbrände zu löschen. Zuletzt brannte in Isselburg ein kleines Stück Wald und ein großes Stoppelfeld ab. Im Falle des Waldbrandes war wohl ein Lagerfeuer der Auslöser. Die Polizei sucht nun nach den Verursachern. Die Behörden bitten darum, keine glimmenden Zigaretten wegzuwerfen und Autos nicht auf Wiesen abzustellen, da diese sich entzünden könnten. Offenes Feuer in den Wäldern ist generell verboten.

Was Leichtsinn und Arglosigkeit in diesen Tagen anrichten können treibt auch die privaten Eigentümer um. Denn rund 65 Prozent des Waldbestandes in NRW sind nicht in Besitz der öffentlichen Hand. „Wer sein Haus oder seine Wohnung verlässt, der schließt die Tür ab. Wir können das nicht, müssen unser Eigentum für jeden offen halten“, sagt Reinhard Krebber aus Wesel-Obrighoven, Vorsitzender des Waldbauernverbandes im Kreis Wesel. „Rückeschneisen sind keine Waldwege“, unterstreicht er die Ernsthaftigkeit des Gebots, auf Spaziergängen nur die dafür vorgesehenen Pfade zu benutzen. Krebber appelliert an Waldbesucher, etwaige Frevler anzusprechen und auf ihr Tun, zum Beispiel das Rauchen, anzusprechen. Mitten im Forst an der RWE-Straße in Obrighoven ließ die Gegenfrage „Wo ist denn hier Wald?“ ihn allerdings am Verstand seines Gegenübers zweifeln.

(fws/maxk)
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